Bundestag entscheidet morgen über umstrittenes Stammzellengesetz

2002 wurde die Forschung an menschlichen Stammzellen gesetzlich geregelt. Das sechs Jahre alte Gesetz sieht vor, dass in Deutschland nur an Stammzellen, die vor 2002 entstanden sind, geforscht werden darf. Damit sollte verhindert werden, dass embryonale Zellen extra für die deutsche Forschung hergestellt würden. Dieses Gesetz soll nun überarbeitet werden – zur Entscheidung stehen:

– die einmalige Verschiebung des Stichtages (von 2002 auf 2007)

– die Beibehaltung der alten Regel

– die gänzliche Liberalisierung der Stammzellenforschung

– das Verbot jeglicher Forschung mit menschlichen Stammzellen

Aller Voraussicht nach wird morgen wieder heiß diskutiert werden. Beim ersten Gesetzentscheid 2002 stritten die Abgeordneten über fünf Stunden lang – es flossen sogar Tränen. Darf man potentielles menschliches Leben zerstören – denn nichts anderes ist die Stammzellenforschung – um möglicherweise, eventuell, vielleicht einmal Krankheiten, wie Alzheimer oder Parkinson, bekämpfen zu können? Eine schwere Frage – noch schwerer, weil die meisten Entscheidungsträger keinen absoluten Maßstab besitzen. Derjenige, der Gottes Wort kennt und an es glaubt, weiß: Mord ist Sünde.

Wie viel besser würde es unserem Land gehen, wenn sich seine Staatslenker von Gott lenken lassen würden!

Kommentare

  1. veli

    leider hat der bundestag für eine verschiebung des stichtages gestimmt – menschliches leben ist also in deutschland wieder ein stück weniger wert…

    paragraph 1 des grundgesetzes: die würde des menschen ist unantastbar. warum halten sich unsere politiker nicht daran?

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