Die Deister- und Weserzeitung berichtet:
Haddessen (pj/ah). Geschichten aus der Bibel wird es im Kindergarten Haddessen nicht mehr geben. Ein Erlass, der Gleichbehandlungsgrundsatz, verbietet dort über jahreszeitliche Feste und Rituale hinausgehende religiöse Angebote wie Bibelstunden oder Beten. Im Rathaus Hessisch Oldendorf beruft man sich auf diesen Passus. Eltern und Pastoren reagieren mit Unverständnis.
„Der Orientierungsplan ist für alle Einrichtungen bindend“, erklärt die Fachdienstleiterin Kinderbetreuung der Hessisch Oldendorfer Stadtverwaltung, Margareta Seibert. „Über jahreszeitliche Feste und Rituale hinausgehende religiöse Angebote wie Bibelstunden oder Beten widersprechen dem Gleichbehandlungsgrundsatz eines öffentlichen Trägers einer Kindertagesstätte“, fügt sie hinzu.
Ursula Semel glaubt nicht, dass ihr Angebot in dem Kindergarten den eleichbehandlungsgrundsatz verletzt habe. „Gebetet habe ich mit den Kindern nie.“ Also Sie von der Stadt mitgeteilt bekam, dass sie nicht mehr kommen brauche, war sie enttäuscht. Auch Elternvertreterin Nicole Schmidt kann die Entscheidung der Verwaltung nicht nachvollziehen: „Viele der Eltern sind berufstätig, haben nicht so viel Zeit für religiöse Erziehung und fanden die Stunde mit Ursula Semel einfach schön für ihre Kinder.“ Und Inga Schulte fragt sich angesichts der Tatsache, dass zur Gruppe in Haddessen kein Kind mit Migrationshintergrund gehört, „ob das nicht ein bisschen überzogen ist mit der Gleichbehandlung“.





