Es lautet in Paragraf 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern: „Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.“ Das betrifft mehr als 1100 staatliche Hauptdienststellen. Markus Söder, guter Mann.