Es ist amtlich: Ab 1. Juni müssen die Kreuze in Bayerns Behörden hängen.

Es lautet in Paragraf 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern: „Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.“ Das betrifft mehr als 1100 staatliche Hauptdienststellen. Markus Söder, guter Mann.

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