Historisch-kritische Auslegung des Grundgesetzes und der Bibel.

 

“Stell Dir vor (falls Du alt genug bist), Du hättest vor 30 oder 40 Jahren einen einfach zu verstehenden Text geschrieben. Nun bekommt heute jemand diesen Text zu Gesicht und sagt: Ja gut, das mag der Schreiber (also Du) damals so gemeint haben, aber die Zeiten haben sich geändert, die verwendeten Begriffe müssten mit neuen, zeitgemäßen Inhalten gefüllt werden. Ein wörtliches Verständnis sei nicht sachgemäß.
Du würdest Dich vermutlich „bedanken“; vielleicht würdest Du Dich nach einigen Schrecksekunden fragen, ob Sprache überhaupt noch verstehbar ist, wenn sich ihre Bedeutung in so kurzer Zeit substantiell ändern kann. Und wie weit kann das gehen? Ist die Bedeutung klarer, verständlicher Sprache im Laufe der Zeit so flexibel wie ein Kaugummi? Kann man sich dann überhaupt noch verständigen?

Diese Gedanken gingen mir durch den Kopf, als ich immer wieder eine der gängigen Begründungen für die sogenannte „Ehe für alle“ hörte. Und diese Argumentation erinnerte mich stark an die Vorgehensweisen, wie man klare biblische Aussagen umdeutet. Doch der Reihe nach.

Bezüglich der „Ehe für alle“ wird argumentiert, dass Artikel 6, Absatz 1 des Grundgesetzes[1] heute anders gelesen werden müsse, nämlich „im Lichte des 21. Jahrhunderts“, während er früher sehr wörtlich verstanden worden sei.[2] Es ist die Rede von einem „Verfassungswandel“; beim Ehebegriff des Grundgesetzes stehe nach heutigem Verständnis der Gedanke im Vordergrund, dass Menschen einander beistünden und Verantwortung füreinander übernähmen.[3] Offensichtlich ist also nicht mehr wesentlich, dass ein Mann und eine Frau eine Treuebeziehung eingehen, und es ist nicht mehr wesentlich, dass nur aus einer solchen Beziehung potentiell (!) Nachwuchs hervorgehen kann. Stattdessen soll „dauerhafte Verantwortung“ das Kriterium sein (derzeit noch zwischen zwei Personen). Wenn das keine Umdefinierung und Umdeutung ist! Ein zentraler Begriff des menschlichen Miteinanders erhält eine neue, weitreichend veränderte Bedeutung. Und trotzdem, so behaupten viele, widerspreche das nicht Artikel 6 des Grundgesetzes, obwohl dort in Absatz 1 und 2 nicht nur von der Ehe die Rede ist, sondern unterscheidend davon von Familie und weiter von der Erziehung der Kinder.[1] Es ist klar, was das Grundgesetz mit Ehe meint und dennoch soll sich der Ehebegriff so sehr gewandelt haben, dass man heute etwas signifikant anderes darunter verstehen müsse.

Wenn das wirklich so wäre, hätte jedoch das Grundgesetz an dieser Stelle seine Funktion als Korrektiv verloren. Aber eben nicht nur das: Eine klar verständliche Bedeutung der Sätze des Artikels 6 wäre ebenfalls verloren gegangen. Die Möglichkeit, sich zu verständigen, wäre beeinträchtigt. Es ist noch nicht ganz so wie beim eben genannten Kaugummi, aber es geht mit großen Schritten in diese Richtung.
Was hat das nun mit Bibelhermeneutik zu tun, also mit der Frage, wie wir die Heilige Schrift verstehen können und sollen? Beim Umgang mit der Bibel kann man häufig Ähnliches beobachten. Beispielsweise beim Umgang mit den klaren biblischen Aussagen zur Jungfrauengeburt Jesu. Die Herausgeber der neuen Luther-Übersetzung schreiben jedoch zu diesem Geschehen: „Die Aussage von der jungfräulichen Empfängnis Jesu (Mt 1,23; Luk 1,27) will nicht als biologisches Wunder, sondern als theologische Aussage über seine göttliche Herkunft verstanden werden.“ Was soll diese theologische Aussage aber bedeuten, wenn der Text, so wie er uns gegeben ist, nicht maßgeblich ist? Kann ein theologisch nicht Ausgebildeter die Evangelientexte überhaupt korrekt verstehen? Wer erklärt ihm, welchen Inhalt die „theologische Aussage“ haben soll, und was ist dafür das Kriterium, wenn es der Text selber offenbar nicht ist?

Oder nehmen wir das Thema „Schöpfung“. Die Bibel beschreibt an zahlreichen Stellen unmissverständlich, dass Gottes Schöpfermacht jederzeit in die regelhaften Prozesse der Natur eingreifen kann, nicht nur am Anfang der Schöpfung. Man denke an die Totenauferweckungen Jesu und an manche seiner Wundertaten wie die Heilung eines Aussätzigen (Mk 1,40-42) oder die Verwandlung von Wasser in Wein (Joh 2,1-12). Liest man dagegen Texte von Autoren des heutigen theologischen Mainstream, bekommt man den Eindruck, dass Gottes Schöpferhandeln irgendwo versteckt hinter den ansonsten innerweltlich voll verstehbaren Prozessen zu verorten sei. Es ist dabei aber völlig unklar, was Gott als Schöpfer denn tut. Oder: Was wäre anders, wenn er nicht als Schöpfer handeln würde?
Eine von vielen „Kostproben“: Nach der ausdrücklichen Ablehnung von „Kreationismus“ und von „Intelligent Design“ schreibt der frühere Ratsvorsitzende der EKD, Wolfgang Huber, in seinem Buch „Der christliche Glaube“ (Gütersloh, 2008, S. 37): „Der Glaube an Gott als den Schöpfer vermittelt die Gewissheit, dass diese Welt die Möglichkeit zum Guten in sich enthält; er erschließt einen Zugang zur Welt, der sich auf diese Güte verlässt und zu ihr beizutragen bereit ist. Dass Gott es mit der Welt im Ganzen ebenso wie mit meinem persönlichen Leben gut meint, ist der Grundsinn des Schöpfungsglaubens.“ Wirklich? Ist das der Grundsinn? Wo bleibt hier Gottes Schöpferkraft, mit der er durch ein bloßes Wort Dinge ins Dasein rufen kann?
Wenn „Schöpfung“ wirklich so unkonkret und im Grunde unwirklich wäre, könnte man wiederum klar verständliche biblische Texte – hier über Gottes Handeln als Schöpfer – überhaupt nicht verstehen, bzw. man würde sie falsch verstehen. Wenn Schöpfung den Inhalt hätte, den Huber und viele andere in ähnlicher Weise beschreiben, dann wäre der Schöpfungsbegriff zum einen weitgehend entleert, zum anderen mit einem völlig anderen Inhalt gefüllt, als die biblischen Autoren ihn verwenden.” https://www.facebook.com/reinhard.junker.5

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