In Deutschland gibt es ungeschützte und geschützte Titel.

Jeder darf den Titel „Dozent“ führen, aber nicht jeder darf ein „Prof.“ oder „Dr.“ vor seinen Namen schreiben.
Manche Titel kann man also führen, indem man sich einfach so nennt, andere wiederum nur, wenn man sie nach einer bestimmten Ausbildung oder festgelegten Prüfungsordnung erlangt hat oder verliehen bekommt.
Wenn ich allerdings mit einem ungeschützten Titel etwas zu sein vorgebe, was ich nicht bin, mache ich mich strafbar.
Auch auf geistlichem Gebiet kann man zwischen ungeschützten und geschützten Titeln unterscheiden.
Der Name „Christ“ ist vielleicht solch ein ungeschützter Titel.
Er wurde denen zugelegt, die von Außenstehenden als solche erkannt wurden, die „mit Jesus“ waren.
Christ kann man sich nennen, wenn man sich zu Christus bekennt. Ob ich eine innere Beziehung zu Christus habe oder nicht, ist vor den Menschen zunächst einmal unerheblich.
Wer sich allerdings Christ nennt, ohne wahrer Christ zu sein, den wird Gott dafür einmal zur Rechenschaft ziehen!
Für den gelten dann die Worte:
„Viele werden an jenem Tage zu mir sagen: Herr, Herr! … und dann werde ich ihnen bekennen: Ich habe euch niemals gekannt; weicht von mir, ihr Übeltäter!“
Mt 7,22-23.
Doch es gibt auch einen geschützten Titel bei Gott.
.„So viele ihn aber aufnahmen, denen gab er das Recht, Kinder Gottes zu werden, denen, die an seinen Namen glauben“
Joh. 1,12
„Kind Gottes“ darf sich eben nicht jeder nennen.
Es ist ein geschützter Titel.
Das Führen dieses Titels ist an zwei Voraussetzungen geknüpft, die in dem genannten Vers durch die Worte „aufnehmen“ und „glauben“ angedeutet werden.

1. „So viele ihn aber aufnahmen.“
Von wem ist denn hier die Rede, wen sollen wir aufnehmen, um Kind Gottes heißen zu können?
Es ist der, der in Vers 9 als „das wahrhaftige Licht“ beschrieben wird, „das, in die Welt kommend, jeden Menschen erleuchtet.“ Es ist der Herr Jesus als das offenbarte Licht Gottes, der unseren verdorbenen Zustand völlig an Licht bringt. Ihn aufzunehmen bedeutet, in Seinem Licht diesen sündigen Zustand zu erkennen und anzuerkennen, dass ich damit vor Gott nicht bestehen kann, sondern einen Retter brauche.
2. „Denen, die an seinen Namen glauben.“
Das ist die zweite Voraussetzung, um sich Kind Gottes nennen zu dürfen.
Wir müssen im Glauben annehmen, dass Gott in dem Herrn Jesus den Ausweg aus unserem Dilemma anbietet, dass der Herr Jesus als die offenbarte Liebe Gottes in die Welt gekommen ist, um an unserer Stelle das Gericht für unsere Sünde zu tragen und den Lohn der Sünde – den Tod – zu erleiden.
Ihn aufzunehmen und an Seinen Namen zu glauben, das ist in Kurzem gesagt Bekehrung.
Und mit der Bekehrung eines Menschen schenkt Gott ihm das Wunder der neuen Geburt, die in Vers 13 beschrieben wird, und macht ihn so zu seinem Kind.
Im Gegensatz zu den geschützten Titeln im deutschen Recht, die man durch eine bestimmte Ausbildung erwerben kann, kann der Titel „Kind Gottes“ jedoch nicht verdient werden.
Die Verleihung dieses Titels ist ein Akt der souveränen Liebe und Gnade des Vaters.
„Seht, welch eine Liebe uns der Vater gegeben hat, dass wir Kinder Gottes heißen sollen“
1. Joh 3,1
Bist du schon ein Kind Gottes?
Marco Leßmann
Quelle: bibelstudium.de

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