Alleinerziehende müssen Vollzeit arbeiten
“Muss eine Alleinerziehende nach der Scheidung ganztags arbeiten? Ja, meint der Bundesgerichtshof, wenn das Kind betreut wird und mindestens drei Jahre alt ist.” (spiegel.de)
“Muss eine Alleinerziehende nach der Scheidung ganztags arbeiten? Ja, meint der Bundesgerichtshof, wenn das Kind betreut wird und mindestens drei Jahre alt ist.” (spiegel.de)