Vom Adoptionsrecht der Homosexuellen

Es sind Tage der Trübsal, die über die deutsche Familienpolitik hereinbrechen: Sie ist gescheitert. Die gesellschaftliche Struktur und Richtung gilt seit der Wiedervereinigung als extrem gefährdet. Das liegt nicht zuletzt an Richtern, die über ihre Befähigung hinaus entscheiden, dass Kinder homosexuellen Lebensgemeinschaften in Zukunft angetragen, ja anvertraut werden sollen. Mich erzürnt vor allem die Verlogenheit der Medien im Umgang mit dem Recht zur Adoption. Ich bitte Sie als Leser: Überprüfen Sie mal den folgenden Link des nächsten Absatzes und schauen sie es sich selbst an.

Die “Zeit” titelt groß: “Das Adoptionsverbot für Homosexuelle ist absurd” (www.zeit.de/gesellschaft/…/homosexualitaet-adoption). In diesem Artikel meint der Autor großspurig, dass “die meisten Deutschen es richtig fänden, wenn Homosexuelle Kinder adoptieren dürften.” Dies habe eine Befragung des Sterns ergeben, deren Link sie gerne auf ihrer Seite (in demselben Absatz) teilen (www.stern.de/politik/deut…srecht-geben-1878414.html). Nun lese ich als misstrauischer Bürger gegenüber der Existenz von Gehirn und Verstand im deutschen Volkstum den Artikel des Sterns, weil ich es gar nicht glauben konnte, dass überhaupt irgendwer das gut findet, dass Homosexuelle Kinder adoptieren dürfen und prompt finde ich die Antwort: Der Artikel behandelt gar nicht das Thema “Adoptionsrecht für Homosexuelle”, sondern das Ehegattensplitting. Die “Zeit” lügt den Leser einfach direkt an.

Es tut mir Leid, wenn ich an die Homolobby schreiben muss: Ihr seid gut, aber bescheißen könnt ihr uns nicht. Die Medien sind verseucht von Lügen und wollen Deutschland weiß machen, dass alle einfach dafür sind, wenn Homosexuelle Kinder adoptieren. Dies ist nicht der Fall! Die wenigsten Deutschen finden es gut, wenn zwei Männer das Wohl eines Kindes angetragen werden oder fühlen zumindest Unbehagen demgegenüber. Das geht zum Beispiel aus den Leserkommentaren zu etwaigen Artikeln hervor, wo jemand schreibt:

“Muss man, eigentlich alles tolerieren? Muss man aus ethischen Gründen das Adoptionsrecht auch gleichgeschlechtlichen Paaren zugestehen? Sollten homosexuelle Männerpaare das Recht bekommen Kinder zu adoptieren? Man wird doch anzweifeln dürfen ob bei Beantwortung dieser Frage alleinig um die Beurteilung des Kindeswohl geht – was das einzige Kriterium für eine solche Gesetzesvorlage sein muss.”

Es mag ja sein, dass die Vorbehalte gegenüber den 90er Jahren gesunken sind, doch die Mehrheit der Deutschen findet, dass ein Kind beide Eltern braucht. Dagegen wird gehalten, dass man dann ja alle bestrafen müsste, die nur mit einer alleinerziehenden Mutter aufwachsen: stimmt. Eigentlich sollten die Eltern, die ihren Egoismus und ihre Selbstbestimmung über die des Kindes stellen, bestraft werden. Immerhin gibt es bei den Ärzten noch die ICD-Diagnose “Scheidungskind” als Krankheitsbild. Warum? Weil eine Scheidung an einem Kind einfach so vorübergeht, ohne es zu tangieren? Bestimmt nicht. Nur ist eine Strafe bei dem Ausmaß dieser familiären Tragödien nicht mehr praktikabel.

Ich bin immens traurig darüber, dass ein paar Menschen in unserem Land es als politisch korrekt verstehen, wenn Homosexuelle auf einmal alles dürfen, was Heterosexuelle dürfen. Die Tragweite ist größer als wir uns das vorstellen können. Es geht vielmehr um die Grundlegende Frage: Darf der Einzelne sein Recht auf Selbstbestimmung über das eines Unmündigen stellen? Diese Frage wird implizit beantwortet durch dieses Gerichtsurteil und andere ähnliche: Ja. Wir dürfen töten, adoptieren, selektieren und importieren, solange es meinem Wohl dient. Denn meinem Wohl darf die Gesellschaft nicht widersprechen, sonst befindet sie sich außerhalb des Rahmens von politischer Korrektheit.

Damit wird konsequent ignoriert, was das “Deutsche Institut für Jugend und Gesellschaft” zu dem Thema sagt. Sie werfen der bekanntesten Studie – von Frau Zypries in Auftrag gegeben – bewusst Manipulation vor: Während Zitate lesbischer Mütter ausgedehnt Platz finden werden die Aussagen von Kindern bewusst gekürzt; von der Auswahl der Stichproben bis hin zum Verletzen wissenschaftlicher Regeln wie Objektivität oder Reliabilität. Und als Schlusssatz unter ihr Plädoyer für eine Vater-Mutter-Familie steht: “Genau diesen Eindruck wird man beim Lesen der Studie nicht los: dass es eben doch um die gesellschaftliche Anerkennung homosexueller Lebensweisen geht und nicht um das Wohl des Kindes.” www.dijg.de/homosexualita…ht-im-blick-homosexuelle/

Warum wird so dreist gelogen, wenn es um Gesellschaft und Homosexualität geht? Weil hinter der Diskussion nicht die Kräfte Homosexueller stecken, sondern die Urfrage des Menschen: Wieviel Selbstbestimmung darf es sein? Herr über Leben und Tod, en Detail. Das ist der Kern der Botschaft einer Gesellschaft, die von der Präambel des Grundgesetzes so weit weggedriftet ist wie das Nazireich von der Nächstenliebe. Ja, dieser Satz ist politisch inkorrekt. Und das ist gut so.

Kommentare

  1. ali

    Zu deinem Vorwurf ein ausführlicher Artikel, der dir das besser erklärt:
    Anders als manche meinen, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in der vergangenen Woche nur am Rande eine Diskriminierung eingetragener Lebenspartner gegenüber Ehegatten festgestellt. Ein Recht auf ein Adoptivkind konnten die Karlsruher Richter dem Grundgesetz nicht entnehmen; auch nicht, wenn bereits eine sozial-familiäre Beziehung besteht. Sie konnten nur nicht verstehen, weshalb einzeln adoptierten Kindern von Schwulen oder Lesben ein zusätzlicher Elternteil versagt wird (Urt. v. 19.02.2013, Az. 1 BvL 1/11/1, BvR 3257/09). Bislang waren Eltern Vater und Mutter (zuletzt noch BVerfG, Beschl. v. 02.12. 2010, Az.1 BvR 2414/10). 2006 hatte das BVerfG in einer Sorgerechtsstreitigkeit noch die Bedeutung einer geschlechtsverschiedenen Erziehung für die Persönlichkeitsentwicklung betont (Beschl. v. 23.10.2006, Az. 2 BvR 1797/06).

    Das Ende des Elternbegriffs

    Nun meint Karlsruhe, in unserer Verfassung kämen Vater und Mutter gar nicht vor, sondern nur “Eltern”. Dieser Begriff sei nicht geschlechtsverschieden definiert. Dabei erwähnt Art. 6 Abs. 4 Grundgesetz (GG) sogar die Mutter ausdrücklich. Das kümmert das BVerfG aber nicht. Ihm genügt die gesetzliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Elternschaft. Dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes von einem anderen Elternbegriff ausgegangen waren, interessiert nicht. Die Verfassungseltern hätten sich schließlich nicht vorstellen können, dass gleichgeschlechtliche Partner eines Tages Kinder haben könnten.

    Ist die Vorstellungskraft des Verfassungsgebers Auslegungsmaßstab, so ist auch offen, ob Elternschaft überhaupt auf ein Paar beschränkt ist. Die einzige Grenze zieht Art. 1 GG mit der Anbindung der Grundrechte ans Menschsein. Den Mitgliedern des Parlamentarischen Rates stand dabei durchaus – eingedenk des Aufwachsens von Romulus und Remus – die Möglichkeit einer anderen “Elternschaft” vor Augen. Sie entschieden sich also bewusst für die Grundrechtsträgerschaft des Menschen (Art. 1 Abs. 3 GG).

    Dabei ist der Mensch Mensch, gleich ob hetero- oder homosexuell. Dennoch unterscheiden sich Menschen. Männer und Frauen können gemeinsam Kindern das Leben geben, gleichgeschlechtliche Partner können das nicht. Dass sie jetzt mehr bekommen, als die Natur zu geben vermag, ist dem BVerfG egal. Ihm genügt die gleichermaßen rechtlich verfestigte Beziehung. Ob da das Verbot von Eizellspende und Leihmutterschaft noch zu halten ist, erscheint fraglich. Ebenso der Fortbestand des Klonverbots. Warum sollte nicht die Hülle der Eizelle einer Lebenspartnerin mit dem Erbgut der anderen vereinigt werden? So könnte wenigstens etwas Gemeinsames weitergegeben werden.

    Die neuen Eltern als Geldquelle

    Nachdem sie den Elternbegriff aufgelöst hatten, konnten sich die Verfassungsrichter der Frage zuwenden, ob Kinder mehr als ein Elternteil brauchen, und bejahte dies. Kinder müssten in behüteten Verhältnissen aufwachsen, meint das Gericht. Diese Wohltat hängt freilich nicht von der Zahl der Eltern ab. Deshalb brachte das BVerfG weitere Gründe vor: Die Kinder erhielten einen weiteren Unterhaltsschuldner, Sorgeberechtigten und Erblasser. Das Karlsruher Urteil dürfte den Adoptivkindern gleichgeschlechtlicher Eltern aber wohl nur einen weiteren Unterhaltsschuldner eingebracht haben. Schon zuvor konnten beide Lebenspartner über Erziehung und Sorge des Kindes mitbestimmen. Und niemand hinderte einen daran, das Kind seines Partners testamentarisch zu bedenken.

    Erbschaftsteuerrechtliche Nachteile ergeben sich aus einem (bloßen) testamentarischen Erbrecht nicht. Auch sonst lässt sich rechtsgeschäftlich regeln, was dem BVerfG wichtig ist. Überspitzt gesagt bedarf ein Kind also nur deshalb zweier Elternteile, um sich eine weitere Geldquelle zu verschaffen. Elternschaft ist aber mehr, sie geht über einen “behüteten” Rahmen hinaus. Noch vor zwei Jahren hielten es die Verfassungsrichter für ein berechtigtes Anliegen, Kinder ihren biologischen Eltern rechtlich so zuzuweisen, dass ihre Abstammung nicht im Widerspruch zu ihrer biologischen Zeugung auf zwei rechtliche Mütter oder Väter zurückgeführt wird (BVerfG, Beschl. v. 11.01.2011, Az. 1 BvR 3295/07). Weshalb hier etwas anderes gelten soll, erfährt man nicht.

    So muss man sich fragen, warum das Gericht bei zwei Adoptiveltern oder Geldquellen stehen bleibt. Je mehr, desto besser, sollte man meinen. Schließlich soll der Elternbegriff offen sein. Wer das politisch ablehnt, sollte die vom BVerfG offen gelassene Möglichkeit nutzen und die Ehe als auf Dauer angelegte Gemeinschaft von Mann und Frau ausgestalten, aus der Kinder hervorgehen können; die Lebenspartnerschaft aber nur als gleichermaßen auf Dauer angelegtes Rechtsinstitut. Der natürliche Unterschied beider Lebensformen wäre damit gesetzlich nachvollzogen. Das gemeinschaftliche Adoptionsrecht von Ehegatten könnte bleiben, die Einzel- und Sukzessivadoption dagegen vollständig entfallen.

    Der Autor Dr. iur. Winfried Klein ist Rechtsanwalt

  2. Mensch

    Also wenn ich euren Artikel lese (und dazu noch die Leserkommentare hier), läuft mir echt ein kalter Schauer über den Rücken… Er hinterlässt einen bitteren Geschmack nach Hass und Hetze.

    Zitat: “Ich bin immens traurig darüber, dass ein paar Menschen in unserem Land es als politisch korrekt verstehen, wenn Homosexuelle auf einmal alles dürfen, was Heterosexuelle dürfen.” Das bringt es doch auf den Punkt – wenn es auch auf nette Art ausgedrückt ist.

    Und ihr sprecht von Verletzung des Grundgesetzes? Was ist z.B. mit Artikel 3? Und die in der Präambel erwähnte “Verantwortung vor Gott und den Menschen” obliegt auch euch als Verfasser von hetzerischen Texten. Soweit seid ihr gar nicht entfernt von den von euch erwähnten Nazis.

    Interessant, wer das “Deutsche Institut für Jugend und Gesellschaft” eigentlich ist, nach eigenen Aussagen nämlich das “Studien- und Forschungszentrum der ökumenischen Kommunität “Offensive Junger Christen – OJC e.V.”, im englischen Sprachraum als “The Reichenberg Fellowship” bekannt”. Aha. Na die müssen ja objektiv sein.

    Und welche ICD-Nr. hat bitte die Diagnose “Scheidungskind”? Rein interessehalber.

    Dumm, dass man die heutigen christlichen Fundamentalisten meist nicht mehr am blutroten Schwert oder der Fackel erkennt… Sie agieren viel subtiler. Wo sie früher noch mit einem einfachen “Deus vult!” überzeugen konnten, greifen sie heutzutage zu geschickterer Propaganda und bedienen sich der modernen Medien.

    Ich werde nie verstehen, wie einige Gläubige Nächstenliebe und Demut predigen und dabei so dermaßen doppelzüngig sein können.

    Wie sagt die Bibel so schön: “Richtet nicht, auf daß ihr nicht gerichtet werdet!”

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