Ein wegweisendes Urteil aus Karlsruhe: Ärzte haften grundsätzlich nicht, wenn sie todkranke Patienten künstlich am Leben halten.

Ein gutes Urteil!
Es wurde leider schon einmal in Deutschland über wertes und unwertes Leben geurteilt.
Wo ist hier die Grenze, und wer fällt das Urteil? Das Urteil zeigt wie wertvoll unser Grundgesetz (leider wird es bezüglich der Abtreibung nicht beachtet) ist. Es stellt die Würde des Menschen als unantastbar heraus. Was ist unantastbarer als das Leben? Die Geschichte der Menschheit zeigt, was Menschen sich antun können, wenn sie sich zum Richter über das Leben aufschwingen. Wenn das Leben nicht mehr unantastbar wäre, sondern auch als Schaden bewertet werden könnte, wie es der Kläger hier sehen wollte, dann Gute Nacht uns allen.
Das Sterben eines Menschen darf durch Unterlassen, Begrenzen oder Beenden einer begonnenen Behandlung ermöglicht werden, sofern dies seinem geäußerten oder mutmaßlichen Willen entspricht. Dazu kann insbesondere der Verzicht auf oder das Beenden von künstlicher Ernährung, Flüssigkeitszufuhr, Medikamentengabe, Beatmung, Intubation, Dialyse, Reanimation zählen – denn keine lebensverlängernde Maßnahme darf gegen den Willen des Patienten erfolgen. Andere Schwerstkranke entscheiden sich für die Ausschöpfung sämtlicher Therapieoptionen.

Der dem BGH-Urteil zugrunde liegende Fall unterstreicht, warum es wichtig ist, über Wünsche bezogen auf das Lebensende in Familie, Partnerschaft oder Freundeskreis, mit Vorsorgebevollmächtigten oder Hausärztin z.B. zur Vorbereitung einer Patientenverfügung offen zu sprechen. Christen können für eine gute Sterbestunde beten.

Kommentar

  1. Dan

    In Bayern 2 kam gestern ein kurzes Interview mit dem Kläger. Und für mich wirkte es so, dass man einfach nur versuchte Geld aus der Sache zu pumpen. Die Aufgabe eines Arztes ist nunmal Leben zu retten. Wenn ich das unter gewissen Umständen nicht möchte, muss ich mich um eine Patientenverfügung kümmern. Das Dubiose an der Sache ist vor Allem, dass der Kläger, der Sohn, sich in den USA befindet und deswegen angeblich nicht als Ansprechspartner möglich gewesen war. Aus diesem Grund bekam der Mann einen staatl. Pfleger, der auch für den Lebenserhalt war. In dem Interview waren dann auch noch andere Geschwister zur Rede gekommen, die wohl so gar nichts mit der Sache am Hut haben.
    Mir tut es um den Verstorbenen leid. Demenzkrank und deswegen nicht mehr entscheidungsfähig. Angeblich. Ein Sohn, dem das ohnehin angebotene Schmerzensgeld nicht genug war und Geschwister die sich nicht um das Wohlbefinden ihres Vaters gekümmert haben. Einfach traurig.

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