Fall Latzel: Kritik an Schwulenparade ist keine Volksverhetzung!

Das Landgericht Bremen hat am Freitag den landeskirchlich-evangelischen Pastor Olaf Latzel vom Vorwurf der Volksverhetzung frei gesprochen. Dies berichtet die DPA. Damit wurde im Berufungsfahren das Urteil des Amtsgerichtes Bremen aufgehoben. Dies hatte den Geistlichen zu 8100 Geldstrafe verurteilt, weil Latzel sich bei einem Eheseminar kritisch zur Schwulenparade Christopher Street Day geäußert hat. Das Gericht folgt daher auch der Position der Verteidigung, die sich auf den Grundsatz der Religions- und Meinungsfreiheit berufen hat. (kath.net)

Breites schweigen ansonsten über dieses unerwartete Urteil. Wir geben Gott die Ehre.

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