Gebet erhört: Weiter kein Zwang zur Organspende.

Am Donnerstag den 16.1.2020 hat sich der Bundestag mit der Mehrheit seiner Stimmen für die „erweiterte Entscheidungsregelung“ entschieden. Künftig soll jeder Bürger beim Antrag auf einen neuen Reisepass oder Personalausweis Informationsmaterial zur Organspende erhalten und dann eine entsprechende Entscheidung treffen. Spätestens alle zehn Jahre soll von staatlichen Stellen erneut nachgefragt und der Registereintrag gegebenenfalls verändert werden. Diese Entscheidung ist aus christlicher Sicht absolut begrüßenswert.
Gleichzeitig wurde vom Bundestag allerdings auch beschlossen, weiterhin einseitig für Organspenden zu werben. Statt einer einseitigen Werbung für Organspende sollten zukünftig alle relevanten Aspekte der Organtransplantation auch öffentlich genannt werden. Natürlich gehört dazu die überlebenswichtige Bedeutung der Spenderorgane für Kranke, die sehnlichst auf eine Transplantation warten. Dazu gehört aber auch die Verstümmelung der Organspender, die fehlende Möglichkeit der Angehörigen beim Sterben des Patienten dabei sein zu können und vor allem das ethisch problematische Hirntodkriterium. Demnach wird ein Patient zur Explantation freigegeben, wenn sein Gehirn keine Aktivität mehr zeigt, gleichzeitig der Rest des Körpers aber noch lebt. Für Angehörige zeigt der Hirntote noch viele Kennzeichen es Lebens: er kann schwanger sein, Wunden heilen und verdauen. Es gibt gute medizinische und biologische Gründe, den Hirntoten als Menschen im Sterbeprozess zu betrachten, nicht als bereits Verstorbenen.
Bei allen in der Bibel Verstorbenen wird von einem dauerhaften Herz-Kreislauf-Stillstand oder einem Ganztod der betreffenden Person ausgegangen. Als eindeutiges Kriterium gilt hier nicht das endgültige Versagen eines wichtigen Organs, sondern das Sterben des ganzen Körpers, die Verwesung oder ein anderes sicheres Todeskriterium. Biologisch gesehen ist das menschliche Sterben ein längerer Prozess, an dessen Anfang häufig das Versagen des Gehirns steht und am Ende das Sterben von Haut- und Muskelzellen Stunden später. – Kürzlich durchgeführte Experimente mit Schweinehirnen an der Yale Universität in den USA geben darüber hinaus begründeten Zweifel an der Unumkehrbarkeit des Hirntodes.
Michael Kotsch FB

Kommentar

  1. Herr S.

    .
    Auch für mich, der sich eingehend damit beschäftigt hat, ist der sog. “Hirntod” NICHT der Tod des Menschen, und deshalb lehne ich für mich selbst die Organspende nach sog. “Hirntod” ab.

    Ebenso habe ich schriftlich verfügt, dass ich keine Organe erhalten will, für deren Entnahme ein anderer Mensch nicht weiterleben kann und den Tod erleiden musste.

    Eine einzelne Niere z.B. von einem Lebendspender beträfe das z.B. nicht.

    Auch nicht z.B. die Gewebespende einer Augenhornhaut, die selbst noch Tage nach dem eingetretenen Tod eines Menschen entnommen und erfolgreich verpflanzt werden kann.

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