Präimplantationsdiagnostik, Abtreibung, Sterbehilfe. Wir Menschen behandeln uns zunehmend wie ein Social-Media-Profil. Paragraf 217 ist gefallen.

Gott bewahrt seine Kinder nicht vor Schwierigkeiten, aber er bewahrt vor dem, was die Schwierigkeiten unerträglich macht: die Verzweiflung.

Meine Tante Angela-Maria hat Verwandte in Holland. Dort ist es üblich geworden, dass schwer kranke Menschen ihren Sterbeprozess nicht unnötig lange hinnehmen, sondern dass sie lieber zielbewusst abtreten, mit einer chemischen Selbsttötung. Das ist budgetfreundlich und familienschonend. Wer diesen Weg wählt, organisiert meist auch gleich sein eigenes Leichenmahl und verabschiedet sich von den Gästen, bevor der Mediziner mit dem Giftbecher kommt.
Das erinnert mich an den 40 Jahre alten Science-Fiction-Film «Logan’s Run» («Flucht ins 23. Jahrhundert»). Dieser präsentiert eine utopische Gesellschaft, in der alle Menschen gesund sind. Es gibt keine klassische Familie und keine Babys aus Liebe, sondern arrangierte Paarungsangebote und Laborkinder. Keine materiellen Sorgen! Der Haken: Wer dreissig wird, muss aufs «Karussell». Das ist eine rituell betriebene Maschine, welche die Leute mit Laserstrahlen exekutiert. Die Propaganda des Regimes lügt den Menschen vor, dass man auf dem Karussell «erneuert» wird, eine Art Hightech-Reinkarnation.

Heute, im 21. Jahrhundert, ist die Familie als Ort der unverzweckten, freien Beziehungen noch nicht ganz zerstört. Auch die klare Trennung von Sexualität, Beziehung und Babys haben wir noch nicht ganz durchgeführt. Und die Propaganda ist raffinierter: «Ich verwirkliche mich selbst, indem ich mich optimiere. Und wenn es nicht mehr geht, bringe ich mich freiwillig um.»

Das unerwünschte Leben kommt schon vor der Geburt mittels Präimplantationsdiagnostik und Abtreibung aufs Karussell. Und im Sterben sehen wir im Grunde nur noch den Abschluss einer Verwertungskette.

Die persönliche Existenz ist kein Geheimnis mehr, mit einer geistigen Dimension, sondern wir behandeln uns selber zunehmend wie ein Social-Media-Profil mit klaren Funktionen. Wenn diese nicht mehr erfüllt werden oder uns eine Person nicht passt, dann möchten wir sie wegwischen wie ein Foto auf der Dating-Plattform Tinder.

So droht unsere technische Zivilisation ihr menschliches Gesicht zu verlieren. Oder frei nach Friedrich Dürrenmatt (1921–1990): «Das menschliche Wissen ist dem menschlichen Tun davongelaufen. Das ist unsere Tragik.»

Giuseppe Gracia/Blick.CH)

Kommentare

  1. Thomas

    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Paragraf 217 im Strafgesetzbuch am Mittwoch nach Klagen von schwerkranken Menschen, Sterbehelfern und Ärzten für nichtig erklärt. Das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verstößt laut dem Gerichtsurteil gegen das Grundgesetz.

    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Paragraf 217 im Strafgesetzbuch nach Klagen von schwerkranken Menschen, Sterbehelfern und Ärzten für nichtig erklärt. Das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verstößt laut dem Gerichtsurteil gegen das Grundgesetz.

    • ali

      Aktive Sterbehilfe – also die Tötung auf Verlangen, zum Beispiel durch eine Spritze – ist und bleibt in Deutschland verboten. Bei der assistierten Sterbehilfe wird das tödliche Medikament nur zur Verfügung gestellt, der Patient nimmt es aber selbst ein. Das Leben Ungeborener, Kranker, Behinderter und Alter ist in Deutschland immer weniger wert. Geschäftemacher (Abtreibungsärzte, Pharmafirmen, Hersteller von Pränataldiagnostik, und nun auch “Sterbehelfer”) haben bald freie Bahn.Das ist das Problem dabe.

  2. Hans Hauber

    Schon interessant, da schreit alles um die Ängste wegen der AFD,
    wo wir doch schon wieder teilweise im 12 jährigen, Tausendjährigen Reich angekommen sind…
    in dem angebliche “Ärzte, oder Mediziner” Menschen, (auch wenn viele davon sich noch im Mutterleib befinden), milde gesagt, das Licht ausblasen….

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