Christen werden nicht nur verfolgt, ermordet, vertrieben, nein, sie werden in der Ausübung ihre Religions – und Meinungsfreiheit gehindert.

„Um einige Beispiele zu nennen:
Großbritannien:
– Eine Mitarbeiterin von British Airways verliert Arbeit, weil sie ein kleines Kreuz trägt.
– Standesbeamtin verliert Arbeit, weil sie sich weigert gleichgeschlechtliche Trauungen durchzuführen.
– Gary Mc Farlane, Relationship Counsellor: Er wurde entlassen wegen schweren Fehlverhaltens, da er keine homosexuellen Paare therapieren wollte – aus religiösen Gründen
– Kwabena Peat, Lehrer: Er beschwerte sich über eine Sexualkundestunde, die für homosexuelle Praktiken warb und wurde deswegen suspendiert. Nach Widerstand wurde er wieder zugelassen, aber seitdem ist er ständigem Mobbing ausgesetzt.
– Caroline Petrie, Krankenschwester: Sie wurde suspendiert, weil sie einen Patienten fragte, ob sie für ihn beten dürfe. Der Patient hatte damit kein Problem. Später wurde sie wieder eingestellt.
– Duke Amachree, Sozialarbeiter für Obdachlose: Er fragte eine unheilbar erkrankte Klientin, ob sie versucht habe, auf Gott zu vertrauen. Er verlor die Arbeitsstelle wegen „groben Fehlverhaltens“.
– Shirley Chaplin: Disziplinarverfahren und Verbot, weiterhin ein kleines Kreuz zu tragen.
– Olive Jones, Lehrerin: Sie wurde sofort entlassen, als sie anbot, für eine Familie zu beten.
– Sarah Mbuyi, Kinderschwester: Entlassung wegen „groben Fehlverhaltens“, nachdem sie gesagt hatte, für sie sei Ehe nur zwischen einem Mann und einer Frau möglich.
– Jeff und Sue Green, Hoteleigentümer: Sie vermieten Doppelzimmer nur an Ehepaare. Sie wurden beschuldigt, homosexuelle Paare zu diskriminieren. Das Verfahren läuft noch.

USA
– Donald und Evelyn Knapp, protestantische Prediger: Ihnen wurde Haft und Bußgeld angedroht, weil sie sich weigerten, Homosexuelle zu trauen (Idaho, USA). Angedroht: sechs Monate Gefängnis und bis zu 1.000 USD Bußgeld.
– Bäcker- und Fotografenfälle: Immer wieder werden Bäcker und Fotografen werden auf Schadensersatz verklagt, weil sie sich wegen ihres Glaubens weigern, bei gleichgeschlechtlichen „Trauungen“ mitzuwirken.

In Schweden verlor die Hebamme Ellinor Grimmark mehrfach ihre Stelle, weil sie sich weigerte bei Abtreibungen mitzuwirken.

Auch in Deutschland gibt es erste Vorboten einer solchen Entwicklung, die letztlich zum Berufsverbot für bekennende Christen führen kann:
– In Köln vermietete eine Familie ihre Villa für Hochzeitsfeiern. Weil sie ihre „Hochzeitslocation“ gleichgeschlechtlichen Paaren nicht zur Verfügung stellen wollte, musste sie 1.500 € Schadensersatz zahlen.
– Einem Standesbeamtem droht ein Disziplinarverfahren, weil er sich weigerte eine homosexuelle „Trauung“ durchzuführen.

Wie würde ein christlicher Hoteleigentümer in Deutschland behandelt, der Doppelzimmer nur an Verheiratete vermietet? Handelt es sich um eine Diskriminierung von Homosexuellen? Muss er eine abschreckend hohe Entschädigung zahlen? Dann muss er entscheiden, ob er seinen Glauben oder seinen Beruf aufgibt.

Ebenso muss ein Standesbeamter entscheiden, der sich aus religiösen Gründen weigert, eine homosexuelle Lebenspartnerschaft zu schließen.

In diesen Fällen müsste eigentlich die Religionsfreiheit des Christen juristische Rechtfertigung sein – ihn also vor Schadensersatzansprüchen und Verlust des Arbeitsplatzes schützen. Insbesondere, wenn ihm Arbeiten zugewiesen werden können, die seinen Glauben nicht verletzen. In dieser Richtung geht auch die bisherige Rechtsprechung der Gerichte. Ob dies noch so bleiben wird, ist zweifelhaft. Jedenfalls ist mit Versuchen zu rechnen, dies zu ändern. Letztlich führt dies zu langwierigen und riskanten Rechtsstreiten. Bis zu deren (erfolgreichem) Ausgang müssen bekennende Christen um ihren Lebensunterhalt fürchten.

Verbannen aus der Politik und Lehre

Mittlerweile versuchen insbesondere linke Gruppen bekennende Christen auch aus Politik und Lehre zu verbannen. Wie der Fall Markus Hollemann zeigt, reicht der Einsatz für das Leben aus, einen verdienten Menschen von jedem (halb-)politischen Amt auszuschließen. Markus Hollemann war von der CSU München als Gesundheitsreferent vorgeschlagen. Der bloße Hinweis, Herr Hollemann sei Mitglied einer Lebensschutzgruppe reichte aus, ihn unmöglich zu machen. Die Süddeutsche Zeitung schrieb dazu:

„Wer einem Verein radikaler Abtreibungsgegner angehört, kann nicht Münchner Gesundheitsreferent werden. Wer mit christlichen Rechtsradikalen sympathisiert, darf kein politisches Amt in dieser Stadt besetzen. Also ist der Rückzug von Markus Hollemann von der Kandidatur als Umwelt- und Gesundheitsreferent die einzig mögliche und richtige Konsequenz.“
[…]
„Am größten [ist der Schaden] für Markus Hollemann, den ÖDP-Bürgermeister aus dem Badischen: Aus dem Traumjob in München wird nichts, in seiner Gemeinde ist er höchst umstritten, die (politische) Karriere ist vorbei, ehe sie richtig begonnen hat. Das hat er sich selbst zuzuschreiben: Wer zu christlich-fundamentalen Schreihälsen geht, muss auch dazu stehen, wenn er sich für ein öffentliches Amt bewirbt. In der Bewerbung hat er das unter den Tisch fallen lassen.“ Es genügt nur ein Artikel in der „Süddeutschen Zeitung“, prompt ließ die CSU München ihn fallen.

Argumente, warum ein klares Bekenntnis zum Leben derart untragbar sein soll und gar als „christlich rechtsradikal“ oder „christlich-fundmaentalistisch“ einzuschätzen sein soll, fehlen. Am Rande sei erwähnt: Das Recht auf Leben gilt auch für ungeborene Menschen, so jedenfalls Grundgesetz und Bundesverfassungsgericht. Artikel 1 Abs. 2 Grundgesetz bestimmt: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Daher ist Abtreibung strafbar und wird mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft, § 218 Abs. 1 S. 1 Strafgesetzbuch (StGB). Nur ausnahmsweise ist Abtreibung straffrei, § 218 a StGB. In der Praxis ist das Abtreibungsverbot bedeutungslos. Angesichts dieser klaren Rechtslage Lebensschützer als „rechtsradikale Fundamentalisten“ zu verleumden, ist dreist.

Zu erwarten ist, dass dieses Beispiel Schule macht. Dies ist nur folgerichtig, sind doch gläubige Christen laut Propaganda „Fundamentalisten“ und „Rechte“.

Besonders denkwürdig ist ein entsprechender Vorgang auf EU Ebene. Als 2004 Prof. Rocco Butiglione als EU Kommissar kandidierte, kostete sein Bekenntnis gläubiger Katholik zu sein, ihn die Position. Nach heftigem Widerstand wurde seine Kandidatur zurückgezogen. Sein Verbrechen: Er erklärte auf Nachfrage, er halte homosexuelles Verhalten für sündhaft und betonte zugleich, er lehne jede Diskriminierung von Homosexuellen ab. Dies entspricht dem Katholischen Katechismus. Damit ist jeder gläubige Katholik von einer Position in der EU ausgeschlossen.

Gleichzeitig hatten (Ex-)Kommunisten, die noch wenige Jahre zuvor die kommunistischen Diktaturen unterstützt hatten, keinerlei Schwierigkeiten ernannt zu werden. Wie die Entwicklung in Deutschland zeigt, sind wir davon nicht weit entfernt.“  ( von Prof. Klaus Michael Alenfelder in kath.net)

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