Der ehemalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm hat dem Bundesverfassungsgericht eine Anpassung an den Zeitgeist vorgeworfen.

Norbert Blüm hat dem Bundesverfassungsgericht eine Anpassung an den Zeitgeist vorgeworfen. Die Richter des Zweiten Senats, die Anfang Juni 2013 entschieden hatten, dass das Ehegattensplitting auch auf homosexuelle Paare angewendet werden muss, hätten sich damit «kurzerhand über eine gefestigte, langjährige Rechtsprechung hinweggesetzt», schrieb Blüm in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (F.A.S.). Der Fall sei Ausdruck einer «hastenden gerichtlichen Assimilation an die launische Wechselhaftigkeit dessen, was gerade ‘in’ ist», die in Karlsruhe häufig zu beobachten sei, meinte Blüm. Dabei handele es sich «teilweise um fundamentale Umdeutungen von elementaren Begriffen des Rechtsstaates». «Die Familie ist die Elementareinheit der Gesellschaft, die auf ihr Weiterleben angelegt ist. Diese Funktion vermögen gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht einzulösen», betonte der langjährige Minister.
Tatsächlich gebe es Benachteiligungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, die beseitigt werden müssten, so Blüm weiter. Doch «der Spielraum dieser Veränderung» liege unterhalb des Normzwecks der Ehe und Familie. «Ausgerechnet dieser ist offenbar aus dem Blickfeld der höchsten Richter verschwunden.» Nicht jede Form von Zweisamkeit sei «schon wertvoll, weil sie zustande kommt», meinte der CDU-Politiker. Ehe und Familie, die das Grundgesetz schützen solle, «sind jedenfalls einmalig und ein kostbares Kulturprodukt, das unserer Natur entspricht». (kath.net)
Eines ist klar, die Väter und Mütter des Grundgesetzes, die den besonderen Schutz von Ehe und Familie durch die staatliche Ordnung in Artikel 6 GG festschrieben, haben damals, im Jahr 1949, mit Sicherheit nicht an gleichgeschlechtliche Partnerschaften gedacht.
Jemanden, der auch nur diesen Gedanken geäußert hätte, hätte man in diesen Zeiten wohl eher geraten, doch möglichst einmal einen Psychiater aufzusuchen.
Erst in unseren Tagen ist das eigentlich Selbstverständliche nicht mehr selbstverständlich. Die Gender-Umerziehung hat in vielen Köpfen schon einiges verdrehen können, scheint es. Wahrscheinlich merken viele gar nicht mehr, wie verrückt unsere Gesellschaft bereits geworden ist.

Kommentare

  1. BUNDESVERFASSUNGSRELATIVISMUS

    Wenn auch noch die Gerichte sich an den Zeitgeist anpassen, dann kommen bald schlimme Zeiten.

    Vor der Machtergreifung der Nationalsozialisten hatten auch sehr viele “hochbegabte” Juristen sich an den Zeitgeist angepasst.

    Wenn selbst die Gerichte alle Normen verlassen, dann ist der gesellschaftliche Dammbruch nicht mehr weit.

    Wenn das so weitergeht, dann werden wieder nur einzelne Christen mit Zivilcourage gegen verwerfliche Zustände kämpfen, während die Gesellschaft gleichgeschaltet ist.

    Die Norm der Christen war immer die Bibel, und aus diesem Grunde konnten sie bisher alle radikalen Bewegungen überstehen, von den Irrlehren der Gnostiker bis zu den Irrlehren der katholischen Kirche, Islam, Aufklärung (Jakobinismus), Kommunismus, Modernismus, Faschismus, Relativismus, Postmodernismus…etc.

    Ebenso konnte sich auch das jüdische Volk erhalten, weil sie ihre Normen in der Bibel hat. Sie überstanden verschieden Epochen des Exils, Verfolgungen und Pogrome verschiedenster Art, Holocaust, Diaspora…etc.

    Die Juristen mitsamt den Bundesverfassungsrichtern sind nur wie Spreu im Wind. Darum bestehen die Gottlosen (hier: Richter) bestehen nicht im Gericht (Nazi-Richter überstanden nicht das Nürnberger Gericht/Prozess).

    Der Zeitgeist ist betrügerische und ein Abgrund einer jeden Epoche. Aber Gottes Gebote haben ewig Bestand.

    Selbst wenn Himmel und Erde vergehen, so bleibt doch das Wort Gottes unvergänglich.

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