Ohne Gott kein Grundgesetz.

Deutscher Bundesverfassungsrichter Landau zu 60 Jahre Grundgesetz: Benennung Gottes in der Präambel des Grundgesetzes erinnere daran, dass das menschliche Handeln fehlbar und der Mensch an eine höhere Instanz gebunden ist
Ohne die Werte der jüdisch-christlichen Tradition wie Nächstenliebe, Mitgefühl, Ehrlichkeit und Wahrhaftigkeit kann eine Gesellschaft auf Dauer nicht bestehen. Diese Ansicht vertritt der Bundesverfassungsrichter Prof. Herbert Landau (Karlsruhe) in einem idea-Interview anlässlich des 60. Jahrestags des Grundgesetzes. Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland trat am 23. Mai 1949 in Kraft.
Die Benennung Gottes in der Präambel des Grundgesetzes – „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen…“ – erinnere daran, dass das menschliche Handeln fehlbar und der Mensch an eine höhere Instanz gebunden ist, so Landau. Die moderne Vorstellung von Freiheit und Menschenwürde beruhe auf der Gottesebenbildlichkeit des Menschen. Die Freiheit sei dem Menschen von Gott gegeben und gehe einher mit der Verantwortung vor Gott.
Grundgesetz: „Absolute Erfolgsgeschichte“
Landau bezeichnete das Grundgesetz als eine „absolute Erfolgsgeschichte“. Es habe zu einer stabilen Rechtsordnung geführt, um die viele Staaten Deutschland beneideten. Das Grundgesetz verhindere, dass der Staat seine Macht missbrauche und die Rechte der Bürger verletze. So gebe es in Deutschland ein absolutes Folterverbot. Vorfälle wie im US-Gefangenenlager Guantanamo werde es daher hierzulande nicht geben. Ebenso wäre es laut Landau fragwürdig, wenn der Staat zur Terrorabwehr Zivilflugzeuge abschösse und unschuldige Menschen opferte. (idea)

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