In der «Hessische/Niedersächsische Allgemeine» stand,dass ein evangelischer Kasseler Bürger Anzeige gestellt hatte, weil er den Tatbestand der Gotteslästerung erfüllt sah. Der Christ habe sich dabei auf Paragraf 166 des Strafgesetzbuches berufen, der Blasphemie unter Strafe stellt, wenn sie den öffentlichen Frieden stört.Gut so.