Beschneidung – Doppelmoral eines Verbots

Derzeit gibt es eine richtungsweisende Debatte in Deutschland, deren Auslöser ein Gerichtsurteil ist. Diese Debatte steht charakteristisch für die Denke in unseren Tagen. Folgende Ausgangssituation:

Ein Vierjähriger Sohn muslimischer Eltern wurde beschnitten. Er blutete zwei Tage nach und wurde von der Mutter in die Notaufnahme gebracht. Die Kölner Staatsanwaltschaft erfuhr davon und klagte den Arzt von Amts wegen mit dem Vorwurf der Körperverletzung an. Das Amtsgericht Köln hat den Arzt in erster Instanz freigesprochen, da eine Einwilligung der Eltern vorgelegen habe. Außerdem dokumentiere die Beschneidung als rituelle Handlung die Zugehörigkeit zum Islam.

In der Revision entschied das Landgericht Köln, dass es sich um Körperverletzung handeln würde. Schwerer als die Religionsfreiheit der Eltern wiege das Selbstbestimmungsrecht des Kindes. Der Körper des Kindes würde dauerhaft und irreparabel verändert werden. Der Arzt wurde jedoch freigesprochen, weil er unwissentlich gehandelt habe.

Das Urteil eines Landesgerichts ist zwar nicht für ganz Deutschland bindend, doch wird es natürlich Signalwirkung haben. Nur schwer vorzustellen, dass Ärzte weiterhin ohne Hemmungen Beschneidungen von Kinder vornehmen werden, wenn es hierfür keine medizinische Indikation gibt.

In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem: „Zudem wird der Körper des Kindes durch die Beschneidung dauerhaft und irreparabel verändert. Diese Veränderung läuft dem Interesse des Kindes später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden
zu können zuwider.”

Zunächst einmal ist festzustellen, dass das Urteil des Gerichts inhaltlich zumindest in diesem Teil unsinnig ist. Denn ist eine Religion bekannt, der ein beschnittener Mann nicht beitreten kann, ein Unbeschnittener aber schon? Die Beschneidung eines Mannes
stellt für ihn keine Einschränkung dar, sich im Laufe seines Lebens der einen oder anderen Religion anzuschließen oder sich auch gänzlich von Religion loszusagen.

Es gibt auch kein Spielraum für Stigmatisierung oder Ausgrenzung des Beschnittenen. Denn die Tatsache der Beschneidung sagt zunächst nichts aus, da es genug Menschen gibt, die aus nichtreligiösen Gründen beschnitten sind. Aber aus medizinischen
oder schlicht hygienischen Gründen.

Vielmehr ist deutlich, dass es sich bei diesem Urteil um eine indirekte gesellschaftliche Stellungnahme bzgl. Religion handelt. Denn bei dem dem Urteil zugrunde liegenden Sachverhalt handelt es sich um eine Kollision zweier Weltanschauungen. Der
Weltanschauung des Atheismus und der Weltanschauung des Monotheismus.

Denn der Sachverhalt darf nicht isoliert von seiner ausgehenden Motivation her beurteilt werden. Die Beschneidung an sich gemäß den Buchstaben des Gesetztes ist natürlich eine Körperverletzung.Doch wird sie nicht vorgenommen, um dem Kind zu schaden, sondern um in ihm die elterliche religiöse Überzeugung gleich einem Erbe zu bewahren.

Doch genau dieses elterliche Vorrecht wird nun in Frage gestellt, da die Freiheit und die Selbstbestimmung des Individuums als schwerwiegender zu beurteilen sei. Daher darf die Weltanschauung der Eltern die körperliche Unversehrtheit des Kindes nicht
gefährden bzw. es bleibend und sichtbar prägen.

Interessant ist beispielsweise, dass auch das Schneiden von Haaren eine Körperverletzung darstellt. Mir ist jedoch kein Prozess gegen einen Hare Krischna bekannt, der seinem Kind den allseits bekannten Haarkranz verpasst hat. Denn die Religion des Hinduismus wird nicht als Bedrohung wahrgenommen.

Es ist nur zu deutlich, dass die Gesellschaft von der Vorstellung entwöhnt werden soll, einem Gott Rechenschaft zu schulden. Denn genau dies ist den drei großen monotheistischen Religionen gemein. Eltern sind nun der Freiheit beraubt, ihrem Gott gegenüber straffrei loyal zu sein, indem sie entgegen Seiner Anordnung ihre Kinder
nicht mehr beschneiden lassen können.

Die Doppelmoral dieser Weltanschauung ist nur zu offensichtlich. Denn im Namen der Selbstbestimmung wird die Vorhaut eines Kindes geschützt, im Namen der Selbstbestimmung wird das ungeborene Leben getötet. In den Mülleimern der Krankenhäuser liegen deutlich mehr tote Menschen, als Vorhäute. Und alles im
Namen der Selbstbestimmung. Es geht sogar noch weiter: Ist es nicht heuchlerisch, in dem einen Fall (Beschneidung) auf das Selbstbestimmungsrecht des Kindes zu pochen, und in dem anderen Fall (Abtreibung) dieses Selbstbestimmungsrecht – oder besser gesagt “Lebensrecht” – des Kindes völlig zu ignorieren?

Alle Menschen manipulieren ihre Kinder gemäß ihrer Weltanschauung. Die Positivisten gemäß ihrer positivistischen Weltanschauung, die Monotheisten gemäß ihrer monotheistischen Weltanschauung. Ehe die Kinder mündig genug sind, sich selbstständig einer Weltanschauung anzuschließen, haben sie bereits Jahre in einer Weltanschauung zugebracht. Doch nur in dem Falle, dass sie religiös war, soll sie zu seinem Schaden gereicht haben.

Um bei dem Beispiel der Hare Krishnas zu bleiben. Der säkulare Mensch bringt sein Kind doch auch zum Frisör. Und was in den Augen dieser Eltern schick ist, bestimmt den Ausgang des Frisörbesuchs. In diesem Fall wird auch die Vorstellung der Eltern
folgenlos zur Maßgabe gemacht.

Nur religiöse Eltern werden jedoch in ihrem Vorrecht der, in diesem Fall, positiven Manipulation gehemmt. Dies ist die Folge des nunmehr öffentlichen Postulats, dass kein Gott existiert. Dies ist sozusagen die Grundannahme. Alles, was davon abweicht, wird in
seiner Einflussnahme auf Unmündige solange ausgesetzt, bis sich der zu Schützende freiwillig auf diesen Irrweg begibt.

Meine Interpretation dieser Wahrnehmung ist, dass der Mensch sich zum Mittelpunkt des Lebens gemacht hat. Alles, was ihn in dieser gewählten Position gefährdet, wird als Bedrohung seiner Freiheit bekämpft. Die Vorstellung eines Gottes ist demnach die ultimative Gefährdung seiner Stellung.

Das Erste, was die Menschen suchten, war die Emanzipation von Gott. Doch brachte das nicht den erhofften Segen, sondern den von Gott in Aussicht gestellten Fluch. Seit dem sind die Menschen getrieben von der Sehnsucht nach dem Frieden, den sie verloren haben. Und wollen ihn in den abenteuerlichsten Dingen finden. (Quelle Text: Johannes B.)

 Der Fluch der Selbstbestimmung ist der, dass der sich ihr hingebende Mensch sich selbst versklavt. Je mehr er sich von Gott emanzipiert, desto mehr sucht er sich Ersatz in Götzen, denn jeder Mensch muss Sehnsüchte erfüllen. Auch der Atheist ist nicht völlig frei, er muss irgendetwas in den Mittelpunkt seines Lebens stellen. Wegwenden von Gott bedeutet Hinwendung zu etwas anderem. Es ist niemals die Flucht in ein Nichts, sondern in ein Netz der Versklavung. An oben beschriebenen Debatten erkennen wir, wie der Mensch wegrennt von der Verantwortung vor Gott, sich aber hinwendet zu seinem eigenen Mittelpunkt: dem Ich. Doch dein Ich vermag nicht die Lücken zu füllen, die du zu füllen hast. Du scheiterst an dir selbst. 

Der Einzige, der deine Fehler auf sich nimmt und sie an ein Kreuz schlägt und dich damit wirklich frei macht, ist Jesus Christus. Du wirst niemals frei werden dadurch, dass du ihn wegerklärst, sondern dadurch, dass du ihn akzeptierst und an ihn abgibst, was dich bindet. Jesus führt nicht zu Bevormundung, sondern nimmt dir die Schwächen! Das ist wirkliche Freiheit!

Kommentare

  1. Joy

    Sehr,sehr guter Artikel.
    Ich empfinde genauso.Es werden jedes Jahr tausende,abertausende Babys abgetrieben um die sich niemand kümmert und die bestimmt schreckliche Schmerzen bei der Abtreibung erleben,aber wegen der Beschneidung wo es um eine wenig Vorhaut geht, regen sich die Leute auf.
    Welch eine Heuchlerei in unserem Volk!

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