Die Leute merken langsam, dass es Frau Schwesing doch nur darum geht, sozialistische Erziehungsbewahranstalten wie in der DDR hoffähig zu machen – mit dem schönen Nebeneffekt, dass der Staat mal wieder die Hoheit über die Kinderbetten bekommt. Nichts braucht ein Kind in den ersten Lebensjahren so sehr wie seine Mutter und seinen Vater, um sich geborgen und aufgehoben zu fühlen. Daraus entsteht dann das Vertrauen in die Welt. Um dies zu wissen, braucht es kein Studium, das weiß und spürt jeder intuitiv. In einem Land, in dem die Existenz von Kindern zunehmend als logistisches Problem betrachtet wird, das man lösen muß, braucht man sich über eine niedrige Geburtenrate nicht zu wundern.
Die Hintergründe der staatlichen „Sexualerziehung“. Warum dem Staat so viel daran liegt, sie ausnahmslos allen Kindern aufzuzwingen.Die staatliche „Sexualerziehung“ (SE) wurde eingeführt Ende der 1960er Jahre infolge mehrerer Initiativen, die gleichzeitig zusammenwirkten, wie von einer unsichtbaren Hand gesteuert. Wozu soll hier erzogen werden? Angeblich wird hier lediglich notwendiges biologisches Wissen über menschliche Fortpflanzung vermittelt, um unerwünschtes Schwangerwerden zu verhindern, und um die Kinder und Jugendlichen vor Geschlechtskrankheiten und Verführung durch Kinderschänder zu schützen. Doch tatsächlich bezweckt die staatliche SE wesentlich mehr, wie aus der Fachliteratur, den Lehrplänen, und einer kritischen Analyse der Unterrichtsmaterialien, besonders von der unter Bundeskanzler Kohl errichteten Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), zu ersehen ist: 1. Es beginnt mit dem Abbau des natürlichen Schamgefühls – obwohl sogar der führende Fachwissenschaftler auf diesem Gebiet, der Kulturhistoriker und Ethnologe Hans-Peter Duerr, festgestellt hatte: „Es gehört zum Wesen des Menschen, sich seiner Nacktheit zu schämen.“ („Nacktheit und Scham“ 1988, S. 12). 2. Vorstellung und Ermunterung zu allen Arten sexueller Befriedigung in allen Varianten und Stellungen: vorehelich, außerehelich, homosexuell, und falls kein Partner zur Hand ist, mit sich alleine. 3. Erziehung zur Verwendung aller Art künstlicher Mittel zur Verhütung einer Empfängnis und zur Verhütung von Geschlechtskrankheiten. 4. Belehrung über die Möglichkeiten wie ein unerwünschtes Kind straflos abgetrieben werden kann. 5. Belehrung, dass Mann und Frau gleich seien und dass es hier abgesehen von den körperlichen Geschlechtsmerkmalen keine wesentlichen Unterschiede gebe. 6. Belehrung, dass alle traditionellen Gebote der Sexualmoral relativ seien, nicht mehr zeitgemäß und nur von Menschen stammen, folglich unverbindlich. Tatsächlich gebe es für sexuelle Betätigung keinerlei Beschränkungen auch kein Mindestalter. Allein gegenseitige Übereinkunft der Beteiligten sei erforderlich. Sie soll in alle Fächer hineinverwoben sein, „fächerübergreifend“, damit ein Ausweichen nicht möglich ist. Außerdem soll Sexuelles jederzeit zum Thema gemacht werden können, vom Lehrer oder von einem einzelnen Schüler. Sie soll schon im Kindergarten beginnen. (Solrex)