Gericht: Verbot von Präsenzgottesdiensten war rechtswidrig.
“Das Verbot von Präsenzgottesdiensten in Lage während der Corona-Pandemie war rechtswidrig. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Minden hervor. Hintergrund: Im März 2021 hatte der Rat der Stadt ein generelles Verbot von Präsenzgottesdiensten an den Osterfeiertagen erlassen. Grund war eine hohe Zahl von positiven Corona-Testergebnissen bei Mitgliedern einer freikirchlichen …
