1. Sept.1941: “Judenstern” wird zur Pflicht im Dritten Reich!
“(1) Juden […], die das sechste Lebensjahr vollendet haben, ist es verboten, sich in der Öffentlichkeit ohne einen Judenstern zu zeigen. (2) Der Judenstern besteht aus einem handtellergroßen, schwarz ausgezogenen Sechsstern aus gelbem Stoff mit der schwarzen Aufschrift ‘Jude’. Er ist sichtbar auf der linken Brustseite des Kleidungsstücks fest aufgenäht …
