Stirbt unser Grundgesetz an “Corona” oder ist es schon tot?

Alles ist vergänglich, selbst das Grundgesetz wird trotz eingebauter Ewigkeitsklausel gerade zu Grabe getragen. Unsere Demokratie ist nicht nur angeschlagen, sondern sie wird schon angezählt. Ob sie es je wieder schaffen wird aufzustehen, um zur alten wehrhaften Verfassung zurückzukehren, um uns vor den  üblen Tiefschlägen auf unsere Grundrechte zu verteidigen, weiß ich nicht. Aber eins weiß ich. Zwei Rechte kann uns Christen in alle Ewigkeit niemand rauben! Das Anrecht Kinder Gottes zu sein und unser Bürgerrecht im Himmel! Denn diese Rechte wurden nicht durch Menschenhand gemacht, sondern durch die ewige Erlösung in Christus erbracht. Er wurde nach Seinem Kreuzestod auch zu Grabe getragen, doch Er erstand aus Seinem Grab, um für die einzustehen und die zu befreien, die unter der Knechtschaft und dem Fluch der Sünde stehen und an Ihn glauben. 

“Himmel und Erde werden vergehen, aber meine Worte werden nicht vergehen.”

(Die Bibel: Markus 13, 31)

“Allen aber, die ihn aufnahmen, denen gab er das Anrecht, Kinder Gottes zu werden, denen, die an seinen Namen glauben” 

(Die Bibel: Johannes 1,12) 

“Unser Bürgerrecht aber ist im Himmel, von woher wir auch den Herrn Jesus Christus erwarten als den Retter, der unseren Leib der Niedrigkeit umgestalten wird, sodass er gleichförmig wird seinem Leib der Herrlichkeit, vermöge der Kraft, durch die er sich selbst auch alles unterwerfen kann.”

(Die Bibel: Philipper 3, 20-21)

“mit seinem eigenen Blut ein für alle Mal in das Heiligtum eingegangen und hat eine ewige Erlösung erlangt.”

(Die Bibel: Hebräer 9, 12) Salih Kar

Kommentare

  1. Thomas

    Wer die Bibel kennt wußte, das es abwärts gehen mußte. Erstaunlich, wie viele
    Michel, immer noch meinen, sie könnten ihren Kopf aus der Schlinge
    ziehen – dabei befinden sie sich in Pompej, in der letzten Nacht vor der
    großen Katastrophe. Die abgefallenen Volkskirchen trifft die Haupschuld
    und danach folgen die Namenschristen.

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