Schizophrenie und Corona.
– Bei Corona handelt der Staat mit starker Hand zum Schutz des Lebens auch gegen den freien Willen der Bürger. Er sperrt sie sogar ein, um sie vor gegenseitiger Ansteckung zu schützen. – Kurz vorher hatte unser Verfassungsgericht in Karlsruhe die „Beihilfe zum Selbstmord“ erlaubt. Das höchste deutsche Gericht hatte …
