Gottesdienste auf der Strasse abhalten.

Dass in unserem Land Römer 13 dazu benutzt wird, um zweifelhafte, oft sogar schädliche Maßnahmen der Obrigkeit zu rechtfertigen, betrübt mich zutiefst. Viele Ortsgemeinden haben sich in blindem Vertrauen auf staatliche Vorgaben durch Registrierungspflicht, Teilnehmerbegrenzung, Maskenzwang, Abstandsregeln, Gesangsverbot und Entfall des Abendmahls so weit selbst skelettiert, dass „das Wachstum des Leibes zur Auferbauung seiner selbst in Liebe“ (Epheser 4,16) massiv gestört wird.

Nach meinem Empfinden kann niemand diese Situation klaglos hinnehmen – es sei denn, es hat den Gottesdiensten schon vorder „Pandemie“ an echten mit dem Heiligen Geist erfüllten Inhalten gefehlt.Andererseits denke ich, dass viele Geschwister unter den Einschränkungen ernsthaft leiden.Sich damit abzufinden oder daraus „das Beste machen“ zu wollen, halte ich für falsch. Geistliche Befreiung beginnt mit Gebet. Wir sollten einzeln und gemeinsam darum ringen, wie wir im Jahr 2021 wieder handlungsfähig werden.

Wie das konkret aussehen soll, muss jede Gemeinde für sich herausfinden. Eine Option könnte es sein, die Flucht nach vorn anzutreten und in der Öffentlichkeit als „Lichter in der Welt“ (Philipper 2,15) in „ErScheinung“ (im eigentlichen Sinne des Wortes) zu treten. Statt sich von Hygienekonzepten und Abstandsregeln in den Gemeinderäumen gängeln zu lassen, könnten wir kurzerhandm unsere Gottesdienste auf die Straße verlegen. Wem das zu radikal erscheint, dem sei in Erinnerung gerufen:

Die Bergpredigt wurde, wie der Name schon sagt, auch nicht in einem Gebäude gehalten. Und als Paulus in Athen weilte, besuchte er nicht nur die Synagogen,sondern diskutierte „auf dem Markt an jedem Tag mit denen, die gerade herbeikamen“ Apostelgeschichte 17,17). Allein solch ein Schritt würde der Obrigkeit schon deutlich zu verstehen geben, dass Christen übergriffiges Verhalten von Seiten des Staates nicht einfach so hinnehmen. Michael Schuch

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