Es lautet in Paragraf 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern: „Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.“ Das betrifft mehr als 1100 staatliche Hauptdienststellen.
So ist es und so soll es bleiben.
