Die Kreuze in Bayern bleiben hängen.

Christen haben das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zum „Kreuzerlass“ der bayerischen Landesregierung begrüßt. Das Gericht hat am 1. Juni mehrere Klagen gegen die Vorschrift abgewiesen.

Hintergrund: Seit Juni 2018 gilt in Bayern die von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angeregte und vom Kabinett beschlossene Anordnung, im Eingangsbereich jeder Landesbehörde ein Kreuz aufzuhängen. Sie betrifft 1.100 staatliche Stellen wie Landratsämter, Finanzämter und Gerichte. Dagegen hatten der religionskritische Bund für Geistesfreiheit (BfG/München) und 25 Einzelpersonen geklagt.

In einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofes heißt es, die schriftliche Begründung für das Urteil liege noch nicht vor und werde voraussichtlich in den kommenden Wochen abgefasst. Der BfG kann gegen die Entscheidung Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. (IDEA) –

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