Oberste Bildungsziele in Bayern. Artikel 131 der Bayerischen Verfassung in pädagogischer Sicht. 5. Aufl.

In der Broschüre werden die Bildungsziele pädagogisch konkretisiert, jeweils mit der Formel: “Der junge Mensch soll erkennen / lernen…” Die im Artikel 131 aufgeführten Ziele werden dabei folgendermaßen zusammengefasst: Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung; Achtung vor der Würde des Menschen; Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Schöne und Gute; Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt; Bekenntnis zum Geist der Demokratie; Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk; Bekenntnis zum Geist der Völkerverständigung. (DIPF/Orig./Bi.).

Was ist die Realität?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

* Ich stimme zu

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.