Vom Wandel der Menschenwürde (Prof. Dr. Eibach)

“Immer häufiger wird der Inhalt der Menschenwürde im GG primär und gar ausschließlich in der Selbstbestimmung, der Autonomie des Menschen gesehen und wird diese als eine empirisch feststellbare Fähigkeit verstanden, die sich im Laufe der Entwicklung des Lebens entweder herausbildet oder aufgrund hirnorganischer Fehlentwicklungen sich überhaupt nicht entwickeln und am Ende des Lebens durch Krankheiten und Gebrechen (z.B. Demenzen) in Verlust geraten kann. Der Mensch soll sich demnach in einem Prozess erst zum Menschen und nicht von allem Anfang an als Mensch entwickeln. Und mit der Entwicklung des Lebens entwickelt sich auch die in der Menschenwürde gründende Schutzwürdigkeit des Lebens, die durch den Abbau des Lebens folgerichtig auch wieder abnehmen und zuletzt in Verlust geraten kann. Solches Menschenleben wäre dann allenfalls um seines „gewesenen“ Menschseins willen als Mensch mit Würde zu achten und zu behandeln. 

Letztlich kommt Menschenwürde demnach nur dem geborenen Menschenleben zu, das
über diese empirische Fähigkeit der Selbstbestimmung verfügt, und allenfalls dem Menschenleben, dass diese Fähigkeit in seiner Entwicklung mit großer Wahrscheinlichkeit erreichen wird. Je wahrscheinlicher dies mit fortschreitender Entwicklung im Mutterleib oder auch außerhalb des Mutterleibes (Peter Singer u.a.) ist, um so schützenswerter ist das Leben. Das kann auch einschließen, dass man ab einem bestimmten Grad der Wahrscheinlichkeit dem Menschenleben schon Würde zuspricht, aber zugleich auch, dass man Leben, dass nie eine Chance hat, „hirnorganisch intakt“ geboren und insbesondere in den Mutterleib transferiert zu werden, den Schutz der Menschenwürde ganz abzusprechen darf.
Nur unter der Voraussetzung dieser abgestuften Schutzwürdigkeit, die Würde in einen
abstufbaren Wert auflöst, könnte die PID und der mit ihr verbundene verbrauchende und „tödliche“ Umgang mit Embryonen ethisch und rechtlich gerechtfertigt werden. Damit wird eine entscheidende Veränderung im Verständnis von „Menschenwürde“ vollzogen, die weit über das enge Handlungsfeld PID hinaus Folgen haben wird.

Menschenwürde als „transzendente“ Größe  

Das Verständnis von Menschenwürde in Artikel 1 des GG ist maßgeblich mitbestimmt
durch die jüdisch-christliche Vorstellung von der Gottebenbildlichkeit des Menschen. Diese gründet in der besonderen Beziehung Gottes zum Geschöpf Mensch und der ihr entsprechenden besonderen Bestimmung des Menschen in der Schöpfung. Der Mensch konstituiert sich weder in seinem Leben noch in seiner Würde selbst. Er verdankt sein Leben und damit sein Personsein und seine Würde anderen, letztlich nicht den Eltern, sondern Gott. Leben ist anvertraute Gabe Gottes. Demnach sind Personsein und Menschenwürde keine empirischen Qualitäten, sondern „transzendente Prädikate“, die von Gott her dem ganzen organismischen Leben (Lebensträger) vom Beginn bis zum Tod unverlierbar zugesprochen sind. Kein menschliches Leben muss erst Lebensqualitäten vorweisen, die nachweisen, dass es der Prädikate Person und Menschenwürde würdig ist. Es entwickelt sich nicht zum Menschen mit Würde, sondern immer als Menschleben mit Würde. Deshalb muss ihm die Menschenwürde auch nicht erst von Menschen zuerkannt werden, vielmehr ist sie von allen Menschen zugleich mit dem Gegebensein von Leben in allen Stadien des Lebens anzuerkennen, unabhängig vom Grad seiner körperlichen und seelisch-geistigen Fähigkeiten. Es kann keinen Verlust der Menschenwürde geben, solange das Leben in seiner Leiblichkeit existiert. In diesem Begründetsein der Menschenwürde in „Transzendenz“, in Gott, ist der Grund zu suchen, dass alles Leben einer totalen ge- und verbrauchenden Verfügung von Menschen entzogen sein soll. Menschenleben ist immer in erster Linie um seiner selbst willen von Gott gewollt und von Menschen in seiner Würde und seinem Recht auf Leben zu achten. Auch Kinder sind nicht primär um der Eltern willen im Leben, sondern sie sind in erster Linie den Eltern anvertraute Gabe und Aufgabe, sind um ihrer selbst willen zu wollen und zu achten.”

Prof. Dr. Ulrich Eibach / Bonn

Auszug aus seinem Aufsatz ”Ist die PID ethisch vertretbar und rechtlich zu billigen, um den Wunsch nach gesunden Kindern zu erfüllen?” zu lesen beim Institut für Glaube und Wissenschaft www.iguw.de

Die Menschen sind schon witzig: Einerseits begründen sie ihren Lebensstil und daraus erwachsende ethische Fragestellungen mit der Aufklärung, andererseits lehnen sie die Aufklärung Kants in seinem ursprünglichen Begriff ab. Kant benutzte den Begriff Menschenwürde als von Gott gegebenes “transzendentes” Gut des menschlichen Seins. Doch das, was von Kant übrig bleibt, ist heute lediglich der auf die Basis gebrochene Satz: Benutze deinen Verstand. Das ist nur die halbe Wahrheit. Die Aufklärung war von Gottesgläubigen gewirkt,und selbst durch die Bibel beeinflusst: Benutze deinen Verstand, so wie die Bibel uns dazu auffordert. Dass die Menschen daraus den Umkehrschluss zur Realität Gottes zogen, ist das Abschalten unseres Gehirns. 

Der Begriff Menschenwürde verdeutlicht das sehr gut. Heute ist dieser Begriff nur noch gefüllt mit Selbstbestimmung. Das ist Gotteslästerung, der auch das kleine Kind schuf in seinem Bild, auch wenn es nicht fähig zur Selbstbestimmung ist!

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