Zum „Tag der Menschenrechte“ am 10. Dezember.

Zum Tag der Menschenrechte hat die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) daran erinnert, dass auch für ungeborene Kinder und Menschen mit Behinderungen Recht auf Leben und Würde haben. Alexandra Linder , Bundesvorsitzende der größten deutschen Lebensschutz-Organisation, sagte: „Abtreibung, Meinungsfreiheit, Gewissensfreiheit – in Sachen Menschenrechte müssen Deutschland und Europa auch vor der eigenen Haustür kehren.“

Weltweit wird laut UN-Angaben etwa 45 Millionen Kindern jedes Jahr das elementarste aller Menschenrechte, nämlich das Recht auf Leben, vorenthalten. Abtreibung ist somit die häufigste Todesursache der Welt. In vielen Ländern der Erde – Deutschland eingeschlossen – wird das grundlegende Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das keinem Menschen von anderen verliehen oder abgesprochen werden kann und Basis und Voraussetzung aller weiteren Rechte ist, immer häufiger nur bestimmten Menschen gewährt. Kindern mit Down-Syndrom wird – teilweise bis kurz vor der Geburt – das Recht auf Leben verwehrt. Andere Kinder werden abgetrieben, weil sie ungewollt, zum falschen Zeitpunkt oder mit dem falschen Geschlecht gezeugt wurden.

In Frankreich soll nach der Erklärung der Abtreibung zum „Grundrecht“ im Jahr 2014 und dem Verbot der Gehsteig-Beratung von Frauen vor Abtreibungseinrichtungen jetzt verboten werden, für Alternativen zur Abtreibung zu werben. Auch in Deutschland ist die Meinungsfreiheit von Lebensrechtlern empfindlich eingeschränkt. Menschen, die hier friedlich für das Recht auf Leben von der Zeugung bis zum Tod eintreten, müssen damit rechnen, als „faschistisch“ und „frauenfeindlich“ verunglimpft und mit Farbbeuteln oder Kondomen beworfen zu werden.

Menschen, die im medizinischen Bereich arbeiten und unter Berufung auf ihr Gewissen nicht an Abtreibungen mitwirken wollen, müssen mit Nichtanstellung, Mobbing, Drohungen oder gar Entlassungen rechnen. In Schweden etwa dürfen zwei Hebammen nicht mehr arbeiten, weil sie ihrem Gewissen folgten und die Mitwirkung an vorgeburtlichen Kindstötungen ablehnten.

„Menschenrechte gibt es nur für alle oder gar nicht“, fasst Alexandra Linder, Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), zusammen. Sie müssen für jeden Menschen gelten, unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, gesundheitlichem Zustand oder Aufenthaltsort. Jede Einschränkung dieser Rechte führt erfahrungsgemäß zu weiteren Einschränkungen. Die ALfA fordert Politik und Gesellschaft auf, die vorhandenen Schieflagen zu beseitigen und dafür zu sorgen, dass alle Menschen ihre angestammten grundlegenden Rechte wiedererlangen und behalten. Klaus Kelle

Ist möglicherweise ein Bild von Text „Nur ein potenzieller Mensch? Nein, ein Mensch mit Potenzial! BYL“


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