Ungarn: Frauen müssen sich in Zukunft vor Abtreibung Herzschlag ihres ungeborenen Kindes anhören.
Frauen, die in Ungarn ihr ungeborenes Kind töten lassen wollen, müssen künftig vor ihrer Entscheidung die Herztöne ihres Kindes sich anhören. Danach müssen sie darüber eine fachärztliche Bescheinigung vorweisen, aus der hervorgeht, dass die Faktoren, die auf das Vorliegen der Lebensfunktionen des Kindes hinweisen, auf eindeutige Weise zur Kenntnis gebracht …
