Frauen, die in Ungarn ihr ungeborenes Kind töten lassen wollen, müssen künftig vor ihrer Entscheidung die Herztöne ihres Kindes sich anhören. Danach müssen sie darüber eine fachärztliche Bescheinigung vorweisen, aus der hervorgeht, dass die Faktoren, die auf das Vorliegen der Lebensfunktionen des Kindes hinweisen, auf eindeutige Weise zur Kenntnis gebracht wurden. Dies geht aus einer Verordnung des ungarischen Innenminister Sandor Pinter hervor. In Ungarn ist derzeit das Töten ungeborener Kinder bis zur 12. Schwangerschaftswoche erlaubt. kath.net
Eine durchaus empfehlenswerte Idee, die auch in anderen Ländern umgesetzt werden sollte! Vielen Kindern könnte auf diese Weise das Leben gerettet werden.
„Wo menschliches Leben existiert kommt ihm die Menschenwürde zu, es ist nicht entscheidend ob der Träger sich der Würde bewußt ist und sie selbst zu wahren weiß.“
Bundesverfassungsgericht im Jahr 1975 (nochmals 1993 bestätigt)
Abtreibungen sind verfassungswidrig!
Es sei denn, man ist der Meinung, dass „menschliches Leben“ erst ab einem bestimmten Zeitpunkt existiert (z.B. nach der 12ten, 20ten oder 36ten Schwangerschaftswoche, oder ab der Geburt). Dies spricht allerdings gegen den Fakt, das das „biologische (menschliche) Leben“ bereits mit der ersten Zellteilung beginnt.
Jede Verschiebung des Beginns ist völlig willkürlich. Durch die Befruchtung entsteht eine neue, einmalige DNS. Das ist der Beginn eines neuen Lebens.
Ich habe gehört, dass deutlich weniger Kinder-Tötungen vorgenommen werden, wenn die Mütter vorher das Baby gesehen und den Herzschlage gehört haben. Gott segne Ungarn!
Und schenkt uns Deutschen Umkehr