Abtreibung ist Mord



Zellklumpen oder Mensch?
- MIT 6 WOCHEN nimmt das Kind bereits erste
Informationen aus seiner kleinen Umgebung auf: die
Lage in der Gebärmutter, den Druck auf den Körper, die
Temperaturunterschiede. Das Kind, in seiner
Hockstellung gemessen, ist 12mm groß
- MIT 7 WOCHEN sind alle Organe vorhanden. Es
entwickelt sich nichts Neues mehr. Das Kind ist 21 mm
groß. Es braucht nur noch Nahrung und Zeit, um zu
wachsen und zu reifen.
- MIT 8 WOCHEN hat das Kind seine eigenen
unverwechselbaren Fingerabdrücke, die es sein ganzes
Leben behalten wird. Von diesem Alter an nennt man
einen ungeborenen Menschen Fötus oder Kleinstkind.
- MIT 9 WOCHEN ist das Kleinstkind körperlich voll
ausgebildet. Es versucht zu greifen, wenn seine
Handfläche berührt wird. Um Störungen zu vermeiden,
kann es den Kopf wegdrehen. Die Finger zeigen zarte
Fingernägel. Hände, Arme und Beine werden bewegt. Bei
Berührung der Wangen und Lippen zuckt das Kind, als
wolle es lächeln.
- MIT 22 TAGEN beginnt das Herz des ungeborenen Kindes
zu schlagen. Zu diesem Zeitpunkt erfährt die Mutter
durch Ausbleiben derRegelblutung, daß sie schwanger
ist. Das Kind hat nach seiner Wanderungdurch den
Eileiter die Gebärmutter erreicht und sich darin
eingenistet (Nidation).
- MIT 28 TAGEN ist der winzige Mensch 4,2 mm groß:
Alle Organsysteme sind angelegt.

Arzt Dr. med. Georg Pessel:
Wenn man wie ich erlebt hat, daß der intakte, etwa
vier bis fünf Zentimeter lange Körper des Ungeborenen
mit einem Teil der Gebärmutter-Hautschicht ans
Tageslicht befördert wird und plötzlich in der
Nierenschale vor einem liegt, so weiß man, daß es sich
bei diesem Tun um die Tötung eines Menschen handelt.
Der Embryo, dem man auch im zweiten und dritten
Schwangerschaftsmonat schon deutlich ansieht, daß er
ein Menschlein ist, schlägt für einige Sekunden voller
Verzweiflung über das ihm widerfahrene Schicksal mit
seinen Gliedern um sich, macht mit der Mundspalte
vergebliche Atmungsversuche, ehe sein eben noch
rosiger Körper leichenblaß wird, ein Zittern über ihn
geht, sein Herz aufhört zu schlagen und er seine
Ärmchen und Beinchen zum letzten Male ausstreckt.

Der Gynäkologe Dr. Bernard Nathanson war zwei Jahre
lang Direktor der größten Abtreibungsklinik der Welt
in New York. Nach 75.000 Abtreibungen gab er seine
Tätigkeit auf und bekennt: "Als Wissenschaftler weiß
ich - ich glaube nicht, ich weiß - daß das menschliche
Leben bei der Empfängnis beginnt. Obwohl ich formal
nicht religiös bin, glaube ich von ganzem Herzen, daß
es eine göttliche Existenz gibt, die von uns verlangt,
diesem unendlich traurigen und unsagbar schändlichen
Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein endgültiges
und unwiderrufliches 'Halt' zu gebieten. In seinem
Film "Der stumme Schrei" zeigt Dr. Nathanson eine
Abtreibung durch die Absaugmethode.

Das ungeborene Baby erlebt seinen Tod mit:
Das Kind hat Todesangst und Schmerzen, wenn ihm das
Leben genommen wird. Bereits am 28. Tag existiert der
Nervus trigeminus mit allen drei Ästen im
Gesichtsbereich. In der 6. Woche sind in den Händen
feine Nerven-Endigungen nachweisbar, wie sie für
schmerzleitende Fasern charakteristisch sind.
Ultraschall-Aufzeichnungen zeigen, wie der Puls des
Kindes auf 200 schnellt in dem Augenblick, da der
Mutterleib gewaltsam geöffnet wird.

Abtreibung ansich:
Bei der Ausschabung wird der Gebärmutterhals mit
Metallstiften erweitert, damit der Arzt mit den
Instrumenten in die Gebärmutter eindringen kann.Die
Abort-Zange ergreift das Kind und zieht es aus der
Gebärmutter heraus. Dabei wird es in Stücke gerissen.
Sind alle Kindsteile entfernt, wird die Gebärmutter
mit einer Curette — einem stumpfen
Schabeisen—ausgekratzt. Krankenpfleger setzen die
einzelnen Körperteile wieder zusammen, um sie auf
Vollständigkeit zu prüfen und sicherzustellen, daß die
Gebärmutter leer ist.Trotzdem kommt es in vielen
Fällen zu Infektionen, Komplikationen und
gesundheitlichen Schäden der Mutter.

Die Absaug-Methode ist die häufigste Form der
Abtreibung. Durch den erweiterten Muttermund führt der
Arzt einen flexiblen Plastikschlauch in die
Gebärmutter ein. Das Kind wird durch einen starken Sog
- zehn- bis dreißigfache Kraft eines Staubsaugers - in
Stücke gerissen. Zuerst werden die Arme und Beine vom
Körper getrennt, dann der Rumpf vom Kopf. Da der Kopf
zu groß ist, um durch den Plastikschlauch zu passen,
knackt ihn der Arzt mit Spezialinstrumenten wie eine
Nuß und saugt die Bruchstücke einzeln ab in ein Gefäß.
Der zerfetzte Körper des Kindes wird zum
Verbrennungsofen gegeben.

Bei der Prostaglandin-Hormon-Methode
wird das Medikament in die Gebärmutter-Muskulatur
gespritzt. Es löst Geburtswehen aus. Das Kind wird,
wenn es die Belastung der Wehen übersteht, lebend
geboren und dann dem Tod überlassen. Eine
Krankenschwester schüttete ihr Herz aus: "lhr müßtet
mal meine Arbeit tun, dann wüßtet ihr, daß Ungeborene
keine Zellklumpen sind. Es kommt vor, daß Kinder oft
Stunden nach dem Eingriff in Abfallbehältern noch
zucken und wimmern."

Bei der Hysterotomie, dem "Kaiserschnitt"
werden der Leib und die Gebärmutter der Frau
chirurgisch geöffnet. Das Kind wird aus der
Gebärmutterhöhle gehoben und - weggeworfen. Fast alle
Kinder kommen lebend zur Welt. Sie werden nach der
Entbindung getötet (Atemlähmungs-Spritze, Ersticken)
oder unversorgt liegengelassen, bis sie - oft nach
stundenlangem Todeskampf—gestorben sind.


Aus den Leitsätzen des Bundesverfassungsgerichtes:

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hat in
Artikel 2 festgelegt:

"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit."
"Das gilt ausdrücklich auch für die ungeborenen
Menschen."

Deshalb stellt das Bundesverfassungsgericht in den
Leitsätzen zum Urteil des Zweiten Senats vom
28.05.1993 fest:

Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen,
menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muß die
rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne
eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen
gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst
durch die Annahme seitens der Mutter begründet.
Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch
gegenüber seiner Mutter. Ein solcher Schutz ist nur
möglich, wenn der Gesetzgeber ihr einen
Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbietet und
ihr damit die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegt,
das Kind auszutragen. Das grundsätzliche Verbot des
Schwangerschaftsabbruchs und die grundsätzliche
Pflicht zum Austragen des Kindes sind zwei untrennbar
verbundene Elemente des verfassungsrechtlich gebotenen
Schutzes.

Wenn Abtreibung kein Mord wäre, wäre es eher kein
Mord, wenn man einen Menschen egal welchen Alters im
Schlaf umbringt, oder vorher betäubt, dass er davon
nichts merkt. Das unbeborene Baby merkt im Gegensatz
zur schlafenden, bewusstlosen Person, dass es gerade
umgebracht wird.

Kommentare

  1. Anonymous

    … erschwerend kommt hier dazu, dass sich Frauen in der Position des Haupttäters befinden – schwer, das zu thematisieren,
    denn Frauen neigen konsequent dazu, sich untereinander zu solidarisieren, wenn sie sich angeklagt sehen – immer, ganz gleich ob zu Recht oder Unrecht – ganz im Gegensatz zum anderen, “starken” Geschlecht, da fällt man sich dann normaler Weise ebenso konsequent in den Rücken.

  2. Unglaublich

    Tatsache ist, dass in der BRD bereits 500.000 Morde an ungeboren Menschen begannen wurden. Das entspricht der Anzahl der von Hitler ermordeten Juden in einem Jahr. 12Jahre 6mio ermordete Juden. Und nun haben wir das erste Jahr des Mordens bereits vollendet. Wollen wir es wirklich wieder auf 12Jahre und 6mio Ermordete kommen lassen. Manche Staaten lernen es wohl einfach nie.
    Deutschland erwache! Und verhindere das MORDEN!!!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

* Ich stimme zu

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.