Ein Schwangerschaftsabbruch ist bisher nach Paragraf 218 StGB grundsätzlich verboten, lässt aber mit Paragraf 218a Abs. 1 unter bestimmten Bedingungen Straffreiheit gewähren. Die Ampel will das jetzt ändern. Gott möge es verhindern. Diese Regierung gegen das Leben muss weg. Menschen sind Menschen in jedem Stadium ihrer Entwicklung. Es ist absurd zu behaupten, es gäbe eine Phase, in der sich Menschen aus Nichtmenschen entwickeln. Die weiblichen Keimzellen sind potentiell unsterblich. Sie teilen sich in ununterbrochener Folge seit der erstmaligen Entstehung des Lebens. Sie sind menschliche Zellen und sie bleiben es. Eine nichtmenschliche Zwischenphase existiert in der Realität nicht. Sie wird lediglich herbeidefiniert.
Nun gibt es Interessierte, die den menschlichen Lebensschutz aushöhlen wollen, um sich der als Belastung empfundenen Leibesfrucht folgenlos entledigen zu können. Die bewährte Methode läuft auf eine maßgeschneiderte zweckgerichtete Definition hinaus, der zufolge das zu töten beabsichtigte Objekt gar kein Mensch sei. Die Definitionskriterien können nicht verbergen, daß sie im Hinblick auf das erstrebte Resultat konstruiert wurden. Das zeigt schon die Unmöglichkeit, einen Zeitpunkt zu bestimmen, zu dem der angebliche Wandel vom Nichtmenschen zum Menschen stattfände.
Die öffentliche Diskussion krankt vor allem an der vollkommenen Nichtberücksichtigung des Lebensinteresses des Ungeborenen. Eine Abwägung der Verantwortlichkeiten und Folgenschwere, wie sie bei Interessenkonflikten sonst selbstverständlich ist, findet zwischen Abtreibungswilliger und Kind überhaupt nicht statt.
Stattdessen versuchen die Verteidiger der willkürlichen Tötung mit allen denkbaren Propagandatricks den Kern des Problems zu vernebeln: da werden die Verteidiger des Kindes als ultrakonservative religiöse Fanatiker diffamiert, da deutet man den Mutter-Kind-Konflikt flugs in einen Geschlechterkampf oder hilfsweise in eine Angelegenheit des Klassenkampfes um – und manche entblöden sich nicht einmal, das angebliche Kindeswohl vorzuschieben, solcherart in grotesker Manier unterstellend, sein Tod läge im mutmaßlichen Interesse des ungewollten Kindes!
Die Kälte, Empathie- und Skrupellosigkeit aufgeklärter, „fortschrittlicher“ Menschen des 21. Jahrhunderts läßt einen zuweilen fassungslos dastehen.
So einfach ist es also, sich seiner natürlichen Skrupel zu entledigen: durch einen billigen Definitionstrick!
Kommende Generationen werden dereinst vielleicht mal genauso fassungslos fragen, „wie konnten sie damals nur …“. (kempe) Zum 75. Jahrestag der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ eine kurze Anmerkung: Abtreibung und Euthanasie sind keine Menschenrechte – Die Wissenschaft sagt eindeutig: Der Mensch entwickelt sich ab seiner Zeugung als ein einmaliger Mensch sein Leben lang. Jeremia 1,5 sagt uns, dass Gott uns kennt, bevor er uns im Mutterleib formt. Psalm 139,13-16 spricht von Gottes aktiver Rolle in unserer Schöpfung und Ausbildung im Mutterschoß. Mose 21,22-25 schreibt für jemanden, der den Tod eines Kindes im Mutterleib verursacht, die gleiche Strafe vor wie für jemanden, der einen Mord begeht. Dies zeigt deutlich, dass Gott ein Kind im Mutterleib genauso als ein menschliches Wesen betrachtet wie einen ausgewachsenen Erwachsenen. Für den Christen geht es bei der Abtreibung nicht um das Recht der Frau, zu wählen. Es geht um das Leben oder den Tod eines Menschen, der nach Gottes Ebenbild geschaffen ist (1. Mose 1,26-27; 9,6).