Am 8. April 1945 wurde Bonhoeffer im Konzentrationslager Flossenbürg standrechtlich verurteilt zum Tod durch Erhängen. 

“Am 8. April 1945 wurde Bonhoeffer im Konzentrationslager Flossenbürg standrechtlich verurteilt zum Tod durch Erhängen. Der Verurteilte musste sich entkleiden und nackt seinen letzten irdischen Weg gehen. Der SS-Lagerarzt Hermann Fischer erinnerte sich an seine Hinrichtung:

„Durch die halbgeöffnete Tür eines Zimmers im Barackenanbau sah ich vor der Ablegung der Häftlingskleidung Pastor Bonhoeffer in innigem Gebet mit seinem Herrgott knien. Die hingebungsvolle und erhörungsgewisse Art des Gebets dieses außerordentlich sympathischen Mannes hat mich auf das Tiefste erschüttert. Auch an der Richtstätte selbst verrichtete er noch ein kurzes Gebet und bestieg dann mutig und gefasst die Treppe zum Galgen.“ TE Achija Zorn

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