“Ukraine, Gaza, Iran – und kurz zuvor Syrien: Wieder erlebt die Welt Krieg und Zerstörung. Gleichzeitig wird im Sudan, im Osten des Kongo, in Myanmar, im Jemen, in Somalia und im Sahel gekämpft, meist mit erheblich geringerer Aufmerksamkeit der westlichen Öffentlichkeit.
Die Namen derjenigen, an denen wir Kriege festmachen, wechseln: Putin, Assad, die iranische Führung – zuvor Saddam Hussein, Gaddafi oder Osama bin Laden.
Die Personen wechseln. Der Krieg bleibt.
Dabei begleitet Krieg die Menschheit seit Jahrtausenden. Im syrischen Hamoukar fanden Archäologen Spuren schwerer Kämpfe und einer gewaltsamen Zerstörung aus der Zeit um 3500 v. Chr. Eine häufig zitierte, aber nur grobe Näherung spricht von rund 14.500 Kriegen seit dieser Zeit.
Nach fünfeinhalb Jahrtausenden stellt sich deshalb eine unangenehme Frage: Haben wir das Wesen des Krieges überhaupt verstanden?
Immer wieder heißt es, wir müssten „aus der Geschichte lernen“. Doch ohne konkrete Aussage ist diese Phrase wertlos. Lernen aus Geschichte kann nur bedeuten, einen wiederkehrenden Mechanismus zu erkennen und daraus Konsequenzen zu ziehen.
Was also hätten wir aus rund 14.500 Kriegen lernen müssen?
1. Krieg ist ein kulturelles Phänomen
Der österreichische Verhaltensforscher Irenäus Eibl-Eibesfeldt, Schüler von Konrad Lorenz und Begründer der Humanethologie als eigenständiger Forschungsrichtung, hat sich in seinem Standardwerk Krieg und Frieden aus der Sicht der Verhaltensforschung (Piper, 1975) genau mit dieser Frage auseinandergesetzt. Seine zentrale Unterscheidung: Die biologisch angelegte Aggressionsfähigkeit des Menschen ist etwas anderes als Krieg als organisierte Auseinandersetzung zwischen Gruppen.
Krieg ist ein kulturelles Phänomen. Menschen organisieren Armeen, entwickeln Waffen und Strategien, schließen Bündnisse, definieren Gegner und verfolgen politische, territoriale oder wirtschaftliche Ziele.
Darin liegt zugleich eine Hoffnung: Was kulturell organisiert wurde, kann kulturell durch etwas anderes ersetzt werden. Dazu muss man allerdings verstehen, welche Funktionen Krieg erfüllt.
2. Krieg ist keine Krankheit – er erfüllt Funktionen
Wir behandeln Krieg gerne wie eine pathologische Entgleisung: Ein Verrückter kommt an die Macht, ein Diktator entwickelt Größenwahn, ein Aggressor beginnt einen Krieg. Also müsse man nur den Schuldigen beseitigen, und der Frieden kehre zurück.
Eibl-Eibesfeldt widersprach dieser Vorstellung ausdrücklich. Krieg sei nicht auf entartete Instinkte oder pathologische Störungen des menschlichen Antriebslebens zurückzuführen, sondern folge einer eigenen, funktionalen Logik.
Der entscheidende Punkt: Krieg ist keine funktionslose Entgleisung. Kriege erfüllen Funktionen.
Gruppen und Staaten konkurrieren um Land, Rohstoffe, Wasser, Handelswege, strategische Positionen, Sicherheit, Einfluss und Macht. Krieg war und ist ein Mittel, solche Interessenkonflikte zu entscheiden. Das rechtfertigt keinen Krieg. Es beschreibt seine Funktion.
Und daraus folgt etwas Entscheidendes: Was eine Funktion erfüllt, kann man nicht ersatzlos abschaffen. Solange die zugrundeliegenden Konflikte bestehen und keine andere Institution ihre verbindliche Entscheidung übernimmt, bleibt Krieg als letztes Mittel verfügbar.
3. Die Suche nach dem nächsten Teufel löst das Problem nicht
Statt diese Struktur zu betrachten, personalisieren wir Krieg: Hitler, Saddam Hussein, Gaddafi, Bin Laden, Assad, Putin – oder die Führung des Iran. Diese Personen und ihre Taten sind historisch und moralisch selbstverständlich nicht gleichzusetzen; einzelne Machthaber können enorme persönliche Verantwortung für Kriege und Verbrechen tragen.
Aber mit dem jeweiligen „Teufel“ verschwinden nicht automatisch Territorialkonflikte, ethnische und religiöse Gegensätze, Sicherheitsinteressen, Ressourcenfragen und
Machtkonkurrenz. Afghanistan, Irak, Libyen und Syrien sollten dafür Warnung genug sein.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht nur: Wer hat einen Krieg begonnen? Sondern: Warum steht Krieg überhaupt als Mittel zur Durchsetzung von Interessen zur Verfügung?
4. Auch der „neue Mensch“ ist keine Lösung
Die andere große Hoffnung besteht darin, den Menschen selbst friedlicher zu machen. Das Christentum predigt seit zwei Jahrtausenden Nächsten- und Feindesliebe – den Krieg hat es nicht abgeschafft. Politische Utopien wollten einen „neuen Menschen“ schaffen und scheiterten. Die Hippie- und Friedensbewegung setzte „Peace and Love’ gegen Gewalt und Machtpolitik. Auch der Pazifismus stößt dort an seine Grenze, wo der Gegner nicht pazifistisch handelt.
Die Lehre daraus ist nicht, dass Moral bedeutungslos wäre. Sie lautet: Moral kann
menschliches Verhalten verändern. Sie kann Interessenkonflikte nicht abschaffen. Eine Friedensordnung darf deshalb keinen neuen Menschen voraussetzen – sie muss mit dem Menschen funktionieren, den es gibt.
5. Was eine Funktion erfüllt, muss funktional ersetzt werden
Hier liegt der Kern der gesamten Argumentation. Eine Institution, die eine Funktion erfüllt, kann nicht ersatzlos gestrichen werden, solange die Funktion weiterhin benötigt wird. Gerichte könnte man abschaffen. Die Eigentums-, Vertrags- und Nachbarschaftskonflikte wären damit jedoch nicht verschwunden – sie würden wieder unmittelbar zwischen den Beteiligten ausgetragen. Dasselbe gilt für den Krieg: Man kann ihn nicht dadurch abschaffen, dass man ihn ablehnt. Man muss ein anderes Verfahren schaffen, das seine Funktion übernimmt.
Eibl-Eibesfeldt zog daraus in Krieg und Frieden genau diese Konsequenz: Wer Frieden wolle, müsse die Funktionen der territorialen Abgrenzung und der Sicherung von Ressourcen – die bislang der Krieg erfüllte – auf andere, unblutige Weise wahrnehmen.
Das ist der entscheidende Gedanke: nicht den Konflikt abschaffen – sondern den Krieg als Verfahren zur Entscheidung des Konflikts ersetzen.
6. Das Modell dafür existiert längst: der Rechtsstaat
Innerhalb moderner Staaten haben wir genau diese Substitution vollzogen. Habgier, Hass, Konkurrenz und Interessengegensätze existieren weiterhin. Was weitgehend verschwunden ist, ist das Recht des Einzelnen, seinen Anspruch mit eigener Gewalt durchzusetzen.
Dafür gibt es Legislative, Judikative und Exekutive: Gesetze definieren die Regeln, Gerichte entscheiden Konflikte, die Exekutive setzt Entscheidungen notfalls mit Zwang durch.
Der entscheidende zivilisatorische Fortschritt war also nicht die Abschaffung des Konflikts. Es war die Abschaffung des Faustrechts durch das staatliche Gewaltmonopol. Der Konflikt blieb. Das Verfahren zu seiner Entscheidung wurde ersetzt.
7. Nicht einmal die Champions League funktioniert ohne Schiedsrichter
Wie selbstverständlich dieses Prinzip ist, zeigt ein Fußballspiel. Man stelle sich ein
Champions-League-Finale vor, bei dem jede Mannschaft selbst entscheidet, ob ein Foul vorliegt, ob ein Tor zählt und welche Strafe angemessen ist. Das Spiel wäre unmöglich.
Die Spielregeln bilden gewissermaßen die Legislative. Der Schiedsrichter übernimmt die Judikative und zugleich wesentliche Exekutivfunktionen: Er verhängt Freistöße und Elfmeter, zeigt Karten, stellt Spieler vom Platz.
Nicht einmal 22 Fußballspieler können einen geregelten Wettkampf austragen, wenn jede Partei zugleich Spieler, Richter und Vollstrecker ihrer eigenen Interessen sein darf. Zwischen souveränen Staaten akzeptieren wir dagegen letztlich genau diesen Zustand.
8. Das Defizit des Völkerrechts
Natürlich gibt es Völkerrecht, internationale Gerichte und die Vereinten Nationen. Was fehlt, ist die entscheidende letzte Instanz: ein allgemein anerkanntes und tatsächlich durchsetzbares internationales Gewaltmonopol.
Mächtige Staaten können sich internationalen Entscheidungen entziehen. Deshalb müssen Staaten selbst für ihre Sicherheit sorgen. Militärische Macht und Abschreckung bleiben rational. Abschreckung kann Krieg verhindern, löst das Grundproblem aber nicht: Sie verhindert Krieg durch die glaubwürdige Drohung mit Krieg.
Auch eine Welt völlig ohne Waffen wäre deshalb keine Lösung. Der Rechtsstaat hat Gewalt ebenfalls nicht abgeschafft – er hat sie monopolisiert, rechtlich gebunden und einer übergeordneten Ordnung unterstellt. Genau diese Entwicklung steht international noch aus.
Hier muss die Analogie zum Rechtsstaat an einem Punkt präzisiert werden. Ein echtes internationales Gewaltmonopol wäre kein logischer Widerspruch – Souveränität lässt sich prinzipiell poolen, so wie es Bundesstaaten oder die EU in Teilbereichen vorgemacht haben.
Auch der Stärkste müsste sich dann fügen und Zwang akzeptieren, so wie sich im Rechtsstaat auch der mächtigste Einzelne dem staatlichen Gewaltmonopol beugen muss.
Das Problem liegt nicht in der Logik, sondern in der Bereitschaft. Genau das zeigt das Vetorecht der fünf ständigen Mitglieder im UN-Sicherheitsrat: Die einzige Instanz, die einem globalen Gewaltmonopol am nächsten käme, ist von den mächtigsten Staaten selbst so konstruiert, dass sie sich jeder verbindlichen Entscheidung gegen die eigenen Interessen entziehen können. Keine Großmacht hat sich bislang bereit gezeigt, auf dieses Vetorecht – also auf die eigene Unangreifbarkeit – zu verzichten, und nichts spricht dafür, dass sich das in absehbarer Zeit ändert.
Damit ist der beschriebene Weg zwar der einzige, der Krieg als Institution tatsächlich
überflüssig machen würde. Er ist aber, solange die Großmächte nicht bereit sind, ihre eigene Unterwerfbarkeit zu akzeptieren, illusorisch – nicht theoretisch unmöglich, aber politisch nicht in Sicht. Die Konsequenz ist unbequem: Wir werden auf absehbare Zeit mit Krieg leben müssen, nicht weil es keine Lösung gäbe, sondern weil die einzige Lösung nicht gewollt wird.
Fazit: Den Krieg nicht verbieten – ihn überflüssig machen
Nach 5.500 Jahren Kriegsgeschichte lässt sich die Argumentation, die Eibl-Eibesfeldt aus verhaltensbiologischer Sicht begründet hat, auf vier Sätze reduzieren:
1. Krieg ist ein kulturelles Phänomen.
2. Krieg ist keine funktionslose pathologische Entgleisung, sondern erfüllt Funktionen bei der Austragung realer Interessenkonflikte.
3. Was eine Funktion erfüllt, kann nicht ersatzlos abgeschafft werden.
4. Wer Krieg abschaffen will, muss deshalb seine Funktionen durch andere Institutionen ersetzen.
Das Prinzip dafür haben wir längst: den Rechtsstaat. Was innerhalb eines Staates durch Legislative, unabhängige Judikative, Exekutive und staatliches Gewaltmonopol gelungen ist, müsste zwischen Staaten entstehen – auch der Stärkste müsste sich fügen, so wie sich im Rechtsstaat auch der Mächtigste dem Gewaltmonopol beugt.
Weder Christentum noch Demokratie, weder Pazifismus noch Friedensbewegungen und Lichterketten, weder moralische Appelle noch der Sturz des nächsten Diktators können diese institutionelle Aufgabe ersetzen. Es ist der einzige Weg, der Krieg als Institution tatsächlich überflüssig machen würde.
Genau daran scheitert es. Das Vetorecht im UN-Sicherheitsrat zeigt exemplarisch: Keine Großmacht ist bereit, die eigene Unterwerfbarkeit unter eine übergeordnete Ordnung zu akzeptieren. Der Weg ist nicht theoretisch unmöglich – er ist politisch nicht gewollt, und nichts deutet darauf hin, dass sich das ändert.
Wir werden also auf absehbare Zeit mit Krieg leben müssen. Nicht weil es keine Lösung gäbe, sondern weil die einzige Lösung nicht gewollt wird.
Und weil wir sie nicht wollen, werden wir – nach 5.500 Jahren und rund 14.500 Kriegen – auch weiterhin nicht aus der Geschichte lernen.” Von Heinz Bannasch/TE
Jesaja 59:
…7Ihre Füße laufen zum Bösen, und sie sind schnell, unschuldig Blut zu vergießen; ihre Gedanken sind Unrecht, ihr Weg ist eitel Verderben und Schaden; 8sie kennen den Weg des Friedens nicht, und ist kein Recht in ihren Gängen; sie sind verkehrt auf ihren Straßen; wer darauf geht, der hat nimmer Frieden. 9Darum ist das Recht fern von uns, und wir erlangen die Gerechtigkeit nicht. Wir harren aufs Licht, siehe, so wird’s finster, auf den Schein, siehe, so wandeln wir im Dunkeln.…
