Die „Apotheken-Umschau“ plädiert in einer Titelstory für Freigabe von Abtreibungen. 

Mit ihrer Titelstory in der Ausgabe vom 1. Juli dieses Jahres präsentiert sich die „Apotheken Umschau“ nun freilich als Kampfblatt der Abtreibungslobby und wirbt für die Freigabe und Entkriminalisierung der Kindstötungen im Mutterleib. Wohin die Reise geht, wird schon auf dem Cover deutlich, wenn es dort apodiktisch im Titel heißt: „Mein Körper, meine Entscheidung“, ergänzt um den Hinweis: „Warum es gerade jetzt wichtig ist, über den Abtreibungsparagraphen 218 zu diskutieren“. Wäre es Anliegen des Artikels und der Zeitschrift, einen ausgewogenen und objektiven Artikel als Beitrag zur Meinungsbildung zum Thema zu bieten, wäre ein Fragezeichen hinter dem Haupttitel angebracht. So weiß der Leser freilich wenigstens schon vor der Lektüre, welche Tendenz er erwarten darf. 

Der von Katja Töpfer und Silke Stuck – beide erscheinen im Impressum der Redaktion – verantwortete Artikel lässt sich wie folgt zusammenfassen: Der Paragraph 218 gehöre endlich abgeschafft, die Abtreibung „entkriminalisiert“. Der Deutsche Bundestag hätte im November 2024 die Möglichkeit dazu gehabt, dies sei aber an CDU/CSU und AfD gescheitert, was die Autorinnen erkennbar zutiefst bedauern. Zumal die von der Ampel-Koalition eingesetzte „Expertenkommission“ ebenfalls für die Entkriminalisierung plädiert habe. Die Abtreibung sei grundsätzlich alleinige Entscheidung der Frau, in der sich deren Selbstbestimmung über sich und ihren Körper manifestiere. Gründe für Abtreibungen sind für die Autorinnen auch „finanzielle Zwänge, Zukunftsängste oder Probleme in der Partnerschaft“.

Dieser maßlos doktrinäre und verzerrende Artikel könnte in dieser Form genauso in radikalfeministischen Zeitschriften oder einer Broschüre der Abtreibungs- und Zuwanderungspartei „Die Grünen“ erscheinen, die bekanntlich ungeschlüpften Küken mehr Schutz zubilligen als ungeborenen Kindern. Es ist verstörend, dass die sonst ausgesprochen seriöse „Apotheken Umschau“ einen solch einseitigen Artikel veröffentlicht, der von der Machart her dem damaligen „Neuen Deutschland“ zur Ehre gereichen würde. 

Selten wird so gewollt unausgewogen und massiv einseitig über dieses Thema berichtet, außer eben in Werbetexten und Verlautbarungen der Abtreibungslobby und ihrer Verbündeten und Famuli in Medien und Publizistik. Die Autorinnen schaffen es, in dem immerhin sich über sieben Seiten erstreckenden Artikel (im Heft unter dem Titel „Der lange Streit um einen Paragrafen“) kein einziges Mal zu erwähnen, dass es bei jeder Abtreibung um die Tötung eines ungeborenen Kindes geht. Eine Abtreibung betrifft bekanntlich nicht nur den Körper der Frau, sondern immer auch den Körper eines ungeborenen Kindes, der je nach Abtreibungsmethode zerstückelt und abgesaugt oder herausgeschabt wird oder nach medikamentös eingeleiteten Wehen ausgeschieden wird. In den Schaubildern zu den Abtreibungsmethoden (S. 14) gibt es ebenfalls kein „Kind“ im Mutterleib. Das Kind wird nur als „Schwangerschaftsgewebe“ betitelt.  Dies ist ganz und gar „Neusprech“ im Sinne von George Orwells „1984“. Und das wie in diesem Roman in ideologischer Absicht: es soll aus der öffentlichen Wahrnehmung der Gedanke – besser: die Tatsache – eliminiert werden, dass es sich beim Embryo um ein ungeborenes Kind und damit um einen Menschen handelt, dem Menschenwürde und Lebensrecht aus sich heraus zukommen, ohne dass der Staat dies eigens erst zusprechen oder zubilligen muss. Wobei der Begriff „Schwangerschaftsgewebe“ die tiefste Stufe ist, auf welche dieser ideologische Neu- und Schrecksprech sinken kann. Sonst ist meist von Embryo oder Fötus die Rede bei denen, die jede Assoziation an Kinder im Mutterleib vermeiden und verdrängen wollen. Lediglich bereits geborene Kinder, die eine Frau schon hat, kommen in dem Artikel vor – und zwar als Motiv für Abtreibungen, wenn die ungewollt Schwangere kein weiteres Kind mehr wünscht. Bestehender Kindersegen als Grund für Abtreibungen – zu dieser gedanklichen Rabulistik muss man erst einmal fähig sein. …

Keiner Erwähnung wert sind den Autorinnen auch die Väter. Oft genug üben verantwortungslose unwillige Väter massiv Druck auf die Schwangeren aus, sich durch Abtreibung ungewollten Nachwuchses „rechtzeitig“ zu entledigen. Genauso kommt es aber vor, dass Männer als Väter das gemeinsame Kind gerne bekommen würden und die Frau entscheidet sich alleine dagegen. Auch diese Konflikte werden im vorliegenden Kampfartikel überhaupt nicht erwähnt. 

Dass die vom damaligen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eingesetzte „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ für die „Entkriminalisierung“ der Abtreibungen plädiert hat, gehört zur traurigen Wirklichkeit bei diesem Thema. Selbstverständlich verschweigen die Autorinnen, wie einseitig diese Kommission besetzt war. Hier war keine objektive und ausgewogene Expertise zu erwarten. Sondern diese „Experten-Kommission“ hat ihren Auftrag  erfüllt und ihren Bericht mit dem politisch gewollten Ergebnis abgeliefert. 

Angeblich stimmt die Bevölkerung der Entkriminalisierung und der Abschaffung des Paragraphen 218 zu: „Mehr als 80 Prozent halten es für falsch, dass eine Abtreibung nach Beratung rechtswidrig bleibt.“ (S. 13) Für diese Umfrage werden allerdings keinerlei Quellen genannt. Als Problem wird festgehalten, dass die Abtreibung „häufig in einen durchgetakteten Alltag“ passen muss. Damit Frauen für den Eingriff nicht so weit fahren müssen, müssten die Angebote für Abtreibungen deutlich ausgebaut werden. Der Termin zur Tötung des eigenen Kindes im Mutterleib muss also möglichst kompatibel zum sonstigen Terminkalender der ungewollt Schwangeren sein. Der Staat hat dafür zu sorgen, dass das klappt. Wahrscheinlich bemerken die Autorinnen gar nicht, wie menschenverachtend sie hier schreiben und argumentieren.

Selbstverständlich darf das Narrativ nicht fehlen, „dass Abtreibungsärztinnen und Ärzte von Lebensschützern angefeindet würden“. Diese Aussage stammt von der Gynäkologin Dr. Alicia Baier, Gründungsmitglied von „Doctors for Choice“, einem Netzwerk, das sich für „mehr Selbstbestimmung und einen besseren Zugang zu Abtreibungen einsetzt“. Sie ist eine der Kronzeuginnen in dem Artikel für die Freigabe der Abtreibungen. So bewerben die Autorinnen Töpfer und Stuck auch deren Buch, das im Herbst erscheinen soll. Wes ideologischen Geistes diese Ärztin ist, wird allein schon aus dem Buchtitel „Das Patriarchat im Uterus“ erkennbar. 

Als weitere Kronzeugin benennt der Artikel in der „Apotheken Umschau“ die Allgemeinmedizinerin  Dr. Margit Kollmer aus Niederbayern. Sie „ist eine Ärztin, die Schwangerschaften beendet, ohne Frauenärztin zu sein.“ Welches Welt- und vor allem Menschenbild bei ihr dahintersteckt, verkündigt  sie verblüffend ehrlich. Sie sieht Kindstötungen im Mutterleib als „ärztliche Aufgabe“ an: „Wenn sich eine Person (sic!; J.H.) aber entscheidet, dass eine Schwangerschaft gerade nicht geht, dann muss diese Entscheidung respektiert werden. Dann habe ich eine ärztliche Aufgabe und die biete ich wertfrei an.“ (S. 16) Ihre ganz besondere Motivation erklärt Kollmer damit, dass es in Niederbayern nur eine Praxis für Schwangerschaftsabbrüche in Passau gab und diese auch nur bis zur zehnten Woche den Eingriff vornahmen. „Da war mein Ehrgeiz angestachelt“, lässt sie sich zitieren. 

Es gibt in der gesamten – wie gesagt sieben Seiten langen – Titelstory an keiner einzigen Stelle eine ethische Reflexion zum Thema Selbstbestimmung der Frau versus Lebensrecht des ungeborenen Kindes. Das Lebensrecht und die Menschenwürde des Kindes ist den Autorinnen keine Zeile und Erwähnung wert. Es werden in diesem manipulativ einseitigen Artikel auch keine anderen Meinungen oder Gegenpositionen referiert oder zitiert. Im Gegenteil!

So wird die Vizepräsidentin der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), Prof. Dr. Angela Köninger, noch heftig dafür kritisiert, bei einem Kongress „Leben. Würde“ der „sogenannten Lebensschützer“ teilgenommen und dabei ein „Seminar“ angeboten zu haben zum Thema „Arbeiten im Gesundheitswesen – wie kann ich einer Pro-Life-Ethik treu bleiben?“ Bereits der Begriff „Pro-Life-Ethik“ stört Töpfer und Stuck von der „Apotheken Umschau“, verbergen sich dahinter doch „Überzeugungen der Lebensrechtsbewegung“.  Dr. Jürgen Henkel, Schriftleiter der Zeitschrift „Auftrag und Wahrheit.

Ein ungeborenes Kind als “Schwangerschaftsgewebe” zu bezeichnen ist an Menschenverachtung nicht mehr zu überbieten. Dem Götzen “Sex” opfert man sogar die ungeborenen Kinder.
Übrigens, man sollte es immer wieder sagen: Eine Schwangere kann im Fall einer “Notlage” das geborene Kind an Pflegeeltern oder Adoptiveltern abgeben. SO sieht die Lösung eines schweren Schwangerschaftskonflikts aus !

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