Euthanasie oder die Beseitigung „unwerten“ Lebens – sind wir bald wieder soweit?
Ist es erlaubt, „unproduktives“ oder „unwertes“ menschliches Leben zu töten?
Sei es, ob es noch nicht geboren ist, oder ob es aufgrund seines Alters nicht mehr in der Lage ist, seinen „produktiven Beitrag zum Gemeinwohl“, sprich „seine Arbeitsleistung“ zu bringen?
Diese herzlose Frage wurde bereits vor rund 8 Jahrzehnten in Deutschland erwogen und seinerzeit zu Ungunsten des lebenden Individuums entschieden.
Damals wurde die Beseitigung, bzw. Vernichtung angeblich unwerten Lebens dreist in Euthanasie umbenannt (griechisch εὐθανασία, von eu~: gut, richtig, leicht, schön; und thánatos: der Tod >> richtiger bzw. schöner Tod).
Nun stellt sich die Frage: Sind wir bald wieder soweit?
Der aktuell (in einer Nacht und Nebelaktion) vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf plant, dass Personen, die sterbewilligen Menschen „nahestehen“, straffrei bleiben, wenn sie unentgeldlich Hilfe zur Selbsttötung leisten. Denkbar sind hier auch „gemeinnützige Sterbehilfe-Vereine“ (die sich hintenrum über Mitgliedsbeiträge finanzieren).
Per Gesetz soll also (im ersten Schritt) lediglich die gewerbsmäßige, d.h. auf Gewinn abzielende Sterbehilfe verboten werden. Viele Kritiker nennen dieses geplante, angeblich „neue“ Gesetz „lebensgefährlich“. Sie befürchten, und das zu Recht, den zunehmenden Druck auf alte und kranke Menschen, sich das Leben zu nehmen. Die Abstimmung über das Gesetz ist für 2013 geplant.
In welche Richtung das Ganze geht, wird vielleicht erst richtig klar, wenn man die Hintergründe näher untersucht. Hilfe zur Selbsttötung (Suizid) bleibt nämlich auch heute schon in Deutschland „straflos, solange keine Straftat vorliegt“. Hierzu sei die Lektüre der rechtlichen Regelungen in den einzelnen Ländern empfohlen: www.drze.de/im-blickpunkt…lfe/rechtliche-regelungen
Es geht also um etwas anderes:
Julius Hackethal, Arzt, Autor und einschlägig bekannter Sterbehilfe-Befürworter (inzwischen selbst verstorben) formulierte es einmal so: „Mein Ziel ist, dass in die Berufsordnung die Bestimmung kommt, dass in bestimmten besonders gelagerten Fällen die aktive Sterbehilfe sogar eine ärztliche Pflicht wird – genauso wie die, das Leben zu erhalten. Das wünsche ich mir.“
Sollte sich Hackethals Wunsch (der sich seinerzeit freiwillig zur Wehrmacht der NS meldete) erfüllen, wäre es nicht nur die Pflicht des Arztes, das Leben zu erhalten, sondern auch zu töten.
Die Humanistische Union, die schon seit Jahrzehnten die diesbezüglichen Gesetze aufzuweichen versucht, fabulieren analog dazu. Vorstandsmitglied der Humanistischen Union, Prof. Rosemarie Will (Berlin), behauptet nämlich, dass es zum Schutz der Menschenwürde gehöre, das Recht zu haben, den eigenen Tod aktiv herbeizuführen. Deshalb sei eine Liberalisierung der Sterbehilfe notwendig. Diese habe auch, so Will, eine erlaubte „professionelle Sterbebegleitung durch Ärzte“ einzuschliessen.
Dies wäre dann ja auch fast schon der nächste Schritt, nämlich das Recht und die Pflicht, (bei Bedarf) den Tod anderer Menschen aktiv herbeizuführen.
Nennt sich die Vernichtung (angeblich) unwerten Lebens also zukünftig „Sterbebegleitung“?
Wann ist denn ein Menschenleben eigentlich lebenswert?
Wenn es frei von Krankheit, Leid, Kummer oder Sorgen ist?
Wenn es leistungsfähig ist?
Wenn es keine Kosten für andere verursacht?
Wenn es ins „Konzept“ passt?
Und wer entscheidet darüber?
Gott?
Du selbst?
Dein Arzt?
Deine Kinder?
Deine Nachbarn?
Leute, fangt an darüber nachzudenken, was man Euch hier „verkaufen“ will…
Siehe auch:
www.idea.de/detail/thema-…juristen-sind-uneins.html
www.aktion-leben.de/sterb…uthanasie/die-rechtslage/
Der Prophet Jesaja warnte die Menschheit vor ungefähr 2700 Jahren mit einem Wort Gottes, das hier zu passen scheint:
„Wehe denen, die Böses gut und Gutes böse nennen, die Finsternis zu Licht und Licht zu Finsternis erklären, die Bitteres süß und Süßes bitter nennen!“ Die Bibel, altes Testament, Jesaja Kapitel 5 Vers 20