Gott erhört Gebete: Päivi Räsänen vollumfänglich freigesprochen

Das Bezirksgericht Helsinki in Finnland hat alle Anklagen gegen die Parlamentsabgeordnete Päivi Räsänen und den lutherischen Pfarrer und Verleger Juhana Pohjola abgewiesen. Die Entscheidung der Richter fiel einstimmig.

Die beiden waren der «Aufwiegelung gegen eine ethnische Gruppe» angeklagt worden. Die Anklage bezog sich auf einen Tweet von Päivi Räsänen, in dem sie Römer 1 zitierte, auf ihre Broschüre über die Ehe und auf ihre Äusserungen in der Radiosendung von Ruben Stiller zum Thema Homosexualität und christlicher Glaube.

Die Entscheidung des Gerichts erging am 30. März um 13:00 Uhr. Im Urteil heisst es unter anderem, dass es «nicht Sache des Bezirksgerichts ist, biblische Begriffe zu interpretieren». Kurz nach der Entscheidung gab Räsänen eine Pressekonferenz, auf der sie sich erleichtert, glücklich und «dankbar gegenüber Gott und allen Menschen, die sie unterstützt haben», äusserte. «Das ist die Entscheidung, die ich erwartet habe. Ich schätze es sehr, dass in der Entscheidung die Bedeutung der Meinungs- und Religionsfreiheit anerkannt wird. Ich freue mich, dass die Entscheidung sehr gründlich und umfassend ist. Sie stützt sich in hohem Masse auf die Grundsätze des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Recht auf freie Meinungsäusserung und geht auch sorgfältig auf das ein, was ich gesagt habe», sagte Räsänen.

Die Fraktionsvorsitzende der Christdemokraten und überzeugte Christin wies darauf hin, dass es in der Anklage der Staatsanwältin mehrere Behauptungen gebe, die sie nicht gesagt habe. Dies sei auch von den Richtern berücksichtigt worden.

Internationale Beachtung

Der Fall Räsänen wurde in vielen Ländern aufmerksam verfolgt. «Warum gab es so viel internationales Interesse?», fragte sie. «Weil sie verstehen, dass wenn die Meinungsfreiheit im angesehenen Finnland, das auf der internationalen Rangliste der Meinungsfreiheit an dritter Stelle steht, in Frage gestellt werden kann, warum nicht auch in einem anderen Land?»

Obwohl der Prozess drei Jahre dauerte und für sie in vielerlei Hinsicht schwierig war, erklärte Räsänen, dass sie sich auch über die Möglichkeiten freue, die ihr der Fall gegeben hat, die Lehren der Bibel und des Evangeliums auszudrücken. Sie fügte hinzu: «Für Christen ist die Bibel Gottes Wort. Es muss uns erlaubt sein, mit ihr übereinzustimmen.» Und sie ergänzte: «Dies gilt nicht nur für Christen, sondern auch für das Recht aller Menschen, ihre Überzeugungen zu äussern.» Damit wies sie auf die Tatsache hin, dass die Meinungs- und Gewissensfreiheit – entgegen landläufiger Meinungen – auf dem Boden des christlichen Glaubens entstanden ist und dann zum gesellschaftlichen Allgemeingut wurde. Jesus.ch

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

* Ich stimme zu

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.