„Der Islamkritiker Michael Stürzenberger, der vor einigen Monaten selbst Opfer eines islamistischen Anschlags geworden ist, wurde vom Hamburger Landgericht wegen „Volksverhetzung“ zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt. Dies berichtet die Plattform NiUS.de.
Der Afghane Sulaiman Ataee verübte am 31. Mai 2024 mitten auf dem Mannheimer Marktplatz ein Messerattentat auf Stürzenberger, der dabei schwer verletzt wurde. Dem Angriff des IS-Sympathisanten fielen weitere sechs Menschen zum Opfer. Der Polizist Rouven L. starb, nachdem Ataee ihn in den Nacken gestochen hatte.
Stürzenberger vermeidet seither öffentliche Auftritte. Das Attentat hat bleibende Schäden hinterlassen, die Bedrohungslage für ihn bleibt hoch.
Am 25. November hat das Hamburger Landgericht ihn für Äußerungen verurteilt, die er auf einer Kundgebung im Oktober 2020 in Hamburg getätigt hatte. In erster Instanz war Stürzenberger zu einer unbedingten Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Er legte gegen das Urteil Berufung ein und wurde in zweiter Instanz zu einem Hafturteil auf Bewährung verurteilt. Dagegen ging er in Revision.
Gegenüber NiUS.de betonte Stürzenberger, er habe stets über den Politischen Islam gesprochen, nicht über den Islam schlechthin. Er habe immer gesagt, es gehe nicht gegen die Moslems. Da er differenziert argumentiert habe, sei er von einem Freispruch ausgegangen.“ (jg)
Die Christen und die Kirche dürfen jedoch hemmungslos beschimpft werden. Wer wissen will, was laut einem deutschen Gerichtsurteil erlaubt ist, möge das lesen: Vor Jahren hat eine Berliner Amtsrichterin es nicht für strafbar gehalten, dass die kat. Kirche als Kinderf…..sekte bezeichnet wurde. In ein paar Tagen wird die Kirche Notre Dame eingeweiht. Scheinbar hat niemand wegen Verdacht auf Brandstiftung ermittelt. Ist ja ein christliches Denkmal. Täglich gibt es Anschläge auf christliche Einrichtungen in Deutschland und Europa. Bei den Medien ist Schweigen im Wald. Es wird in Deutschland mit zweierlei Maß gerichtet!
Die Justitia hat schon lange ihre Augenbinde abgelegt. Wenn schon das Bundesverfassungsgericht mit den Kanzler Merkel/Scholz zum Essen geht, braucht man sich über solche Urteile nicht zu wundern. Man darf heutzutage eine Oppositionspolitikerin „eine Nazi-Schlampe“ nennen, bei einem Schwachkopf-Vergleich drohen Hausdurchsuchungen und Strafanzeige. „Frage dich, wen du nicht kritisieren darfst und du weißt, wer dich regiert“
Was ist der Sinn dieses Artikels?
Übrigens- die Suchfunktion auf dieser Seite funktioniert seit Jahren nicht mehr.
Ich suche nach alte, gute Artikel….
Leider hat die Suche nie funktioniert. Weiss nicht warum. Suche halt mit Google. Der Sinn des Artikels steht im Artikel.