Schizophrener Wahnsinn, Frühsexualisierung durch pornographischen Sexualunterricht für Kinder.

https://www.youtube.com/watch?v=tfcsnOgxZcY

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§ 176 Abs. 4 Ziff. 4 StGB
Kindern unter 14 Jahren gegenüber ist jegliches Zeigen oder Erzählen pornographischer Inhalte verboten und wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft.
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§ 184 ff StGB
Das Anbieten, Zeigen, Verkaufen und sonstiges Zugänglich machen von pornographischen Bildern, Darstellungen oder Filmen an Personen unter 18 Jahren ist strafbar (Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr). Ob „einfache“ oder
„harte“ Pornographie (höherer Strafrahmen) vorliegt wird im Einzelfall entschieden.
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