Schleichwerbung – Unwort des Jahres?

Lies bitte folgenden Text und du merkst wie dich deine TV-Bosse veräppeln.

Papier ist geduldig und Fernsehschauer sind doof.

ali

"Schleichwerbung ist unzulässig. Schleichwerbung ist die Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, Namen, Marken oder Tätigkeiten eines Herstellers von Waren oder eines Erbringers von Dienstleistungen in Programmen, wenn sie zu Werbezwecken vorgesehen ist und die Allgemeinheit hinsichtlich des eigentlichen Zwecks dieser Erwähnung oder Darstellung irreführen kann. Eine Erwähnung oder Darstellung gilt insbesondere dann als zu Werbezwecken vorgesehen, wenn sie gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung erfolgt." (Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland)

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