ARTIKEL 1
1948, das Versprechen:
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
2008, die Realität:
In der ersten Hälfte des Jahres 2007 wurden in Ägypten beinahe 250 Frauen von ihren gewalttätigen Ehemännern oder Familienmitgliedern ermordet, durchschnittlich wurden dort zwei Frauen pro Stunde vergewaltigt.
ARTIKEL 4
1948, das Versprechen:
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.
2008, die Realität
Insgesamt werden jährlich schätzungsweise 2,4 Millionen Frauen, Männer und Kinder weltweit Opfer von Menschenhandel.
ARTIKEL 5
1948, das Versprechen:
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
2008, die Realität:
2007 dokumentierte Amnesty International Fälle von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung in mehr als 81 Ländern.
ARTIKEL 7
1948, das Versprechen:
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.
2008, die Realität:
Der aktuelle Jahresbericht von Amnesty International zeigt auf, dass in mindestens 23 Ländern Frauen, in mindestens 15 Ländern Einwanderer und in mindestens 14 Ländern Minderheiten per Gesetz diskriminiert werden.(Bild.de) Eine säkularisierte Gesellschaft, die nur den Menschen sieht, hat es schwer, Menschenrechte zu begründen, die für Menschen unverfügbar sind.Jeder Mensch ist ein Geschöpf Gottes und erhält deshalb seine Würde von seinem Schöpfer, von Gott selbst. Sind die modernen Menschenrechte biblisch begründet?
der Menschenrechtserklärung fehlt jede Herleitung oder Begründung. Die Menschenrechte sind ein „überstaatlicher Konsens“, der aus dem Erbe des 2. Weltkrieges entstanden ist. Die Menschenrechte sind universal – das heißt, dass sie jedem Mensch zugestanden werden, weil er Mensch ist. Herkunft, Geschlecht, Rasse, Farbe, Bildung, Sprache, Religion eines Menschen spielen also keine Rolle. Man könnte dies so zusammenfassen: Jeder Mensch hat das gleiche Recht darauf, als Person behandelt zu werden.
Die UN-Erklärung fordert explizit, dass jeder Staat die entsprechenden Rechte sichert (Artikel 30). Das führt aber dazu, dass die „Instanz“, welche die Rechte legitimiert, höher als der jeweilige Staat sein muss. Wenn die Rechte nämlich dem einzelnen Staat oder der öffentlichen Diskussion überlassen werden und jeweils anders begründet werden, dann verlieren sie ihre Universalität und sind beliebig veränderbar.
Wenn die Gültigkeit der Menschenrechte an das Ergebnis einer Abstimmung gebunden ist, werden die Menschenrechte nur solange gelten, wie ihnen zugestimmt wird. Das zeigt, dass die Menschenrechte eine relativ „labile“ Richtlinie bleiben, solange diese überstaatliche Legitimation nicht vollständig gesichert ist. Ohne einen „gewissen ideologischen Rahmen“, eine Rückbindung an eine höhere Instanz, geht es also nicht.
Wo hingegen die Souveränität Gottes – als eines Schöpfergottes, der seinen menschlichen Geschöpfen Würde verleiht – akzeptiert und respektiert wird, da erhalten (und behalten) die Menschenrechte letztlich ihren verbindlichen Charakter.
Hierin liegt meines Erachtens die Stärke und Notwendigkeit einer biblischen Begründung. Auch wenn es diese in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung nicht gibt, halte ich es für unbedingt notwendig, dass die Menschenrechte mit einer christlichen Begründung verankert sind. nikodemus.net