Heute am 8. Oktober feiert Ursula von der Leyen ihren 63. Geburtstag.
Herzlichen Glückwunsch und viel Kraft, das Urteil aus Polen zu verarbeiten. Das polnische Verfassungsgericht entschied nämlich, dass Bestandteile des EU-Rechts gegen die Verfassung des Landes verstoßen. Dieses Urteil stellt klar: Das EU-Recht steht nicht über dem polnischen Verfassungsrecht. In der Konsequenz heißt das: dasEU-Recht steht nicht über die Verfassungsrechte irgendeines …