“Im Mai 1871 wird im Reichsstrafgesetzbuch festgeschrieben: “Eine Schwangere, welche vorsätzlich abtreibt oder im Mutterleib tötet, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft.” 100 Jahre später ist der Abtreibungsparagraph 218 in der Bundesrepublik noch immer in Kraft. Trotz Gefängnisandrohung wird die Zahl der Abtreibungen Ende der 60er, Anfang der 70er Jahre auf 80.000 bis 500.000 pro Jahr geschätzt. Aber nur 276 Frauen müssen 1969 deswegen vor Gericht und werden zu Minimalstrafen verurteilt. Formal gilt der Paragraph zwar noch, er wird aber nur selten angewendet. Die Situation in Frankreich ist ähnlich. Dort erhebt sich Protest: “Eine Million Frauen treiben jedes Jahr in Frankreich ab. Ich bin eine davon. Ich habe abgetrieben.” Dieses Manifest veröffentlicht die französische Zeitschrift “Nouvel Observateur” am 5. April 1971. Unterzeichnet ist das Schreiben von 343 Frauen, darunter Simone de Beauvoir, Catherine Deneuve, Marguerite Duras und Jeanne Moreau.
Die Journalistin Alice Schwarzer, die zu dieser Zeit in Frankreich wohnt, will diese Aktion in die Bundesrepublik exportieren. Sie ruft bei der Zeitschrift “Stern” an, mit der sie zusammenarbeitet, und bekommt den Auftrag. Nach vier Wochen hat der Ressortleiter 374 Selbstbezichtigungen auf dem Schreibtisch. “Wir haben abgetrieben!” steht am 6. Juni 1971 in dicken Buchstaben auf der Titelseite des “Stern”. 28 Fotos von Hausfrauen, Studentinnen und Schauspielerinnen wie Romy Schneider, Vera Tschechowa und Senta Berger sind abgebildet. Ihre Forderung: Eine ersatzlose Streichung des Paragraphen 218 und das Recht auf Abtreibung auf Krankenschein. Nicht alle unterzeichnenden Frauen geben den richtigen Beruf an, nicht alle haben wirklich abgetrieben, erklärt Senta Berger später: “Es war eine Provokation. Es ging nicht um individuelle Schicksale.” WDR
„Menschen die für die Abtreibung sind, sind bereits geboren.“ – Ronald Reagan
Die Teilnehmer des Marsches für das Leben stehen zu den Grundsätzen der Berliner Erklärung vom 19. September 2015, deren Wortlaut wir hier veröffentlichen:
1. Liebe und Verantwortung statt Abtreibung. Wir brauchen eine neue Willkommenskultur für jedes ungeborene Kind und eine Rückkehr zur Verpflichtung, auch für bereits gezeugte Kinder zu sorgen undbihnen den Schutz zu gewähren, den sie benötigen. Schwangere und Familien in Not müssen wirksamebund nachhaltige Hilfe zum Durchstehen der Krisenzeiten und zum Leben mit ihren Kindern erfahren.
2. Inklusion auch vor der Geburt. Zum Schutz von Menschen mit Behinderung, Besonderheiten oder bestimmten genetischen Eigenschaften ist zu einem Verbot aller Pränataldiagnostik und PID zurückzukehren, die nicht dem Leben und der Gesundheit des ungeborenen Kindes und seiner Mutter dient. Die Ausweitung der Schwangeren-Bluttests und deren Einführung als Kassenleistung ist zu verhindern.
3. Achtsame Zuwendung statt Tabuisierung. Häufige Folgen einer Abtreibung wie posttraumatische Belastungsstörungen bei Frauen, Männern, Kindern und medizinischem Personal dürfen nicht länger geleugnet und verharmlost werden, sondern müssen vorurteilsfrei erforscht werden, um Wege zur Therapie zu eröffnen.
4. Aufklärung statt Desinformation. Das schwere Unrecht der Tötung von Kindern vor ihrer Geburt ist auch in der Sexualerziehung beim Namen zu nennen und anhand des Grundgesetzes zu begründen. Der Propagierung eines angeblichen „Menschenrechts auf Abtreibung“ ist von staatlicher Seite ebenso entgegenzutreten wie der falschen Behauptung, Abtreibung sei Teil der „sexuellen Selbstbestimmung“.
5. Keine Steuergelder für die Tötung von Menschen. Die weitgehende Finanzierung der Abtreibungen durch den Staat sowie die Förderung von Organisationen, die Abtreibungen durchführen oder gezielt die völlige Freigabe der Abtreibung bis zur Geburt fordern, ist umgehend einzustellen.
6. Handeln statt Schweigen. Möglichkeiten zur massiven Eindämmung der Abtreibung auf Ebene von Bund, Ländern und Kommunen sind zielorientiert und konzertiert zu nutzen, ein bundesweiter Aktionsplan ist zu erstellen. Die Abtreibungsgesetze, das Beratungsgesetz und ihre Praxis sind, wie höchstrichterlich gefordert, einer umfassenden Prüfung ihrer abtreibungsverhindernden Wirkung und einer Korrektur zu unterziehen.
7. Nächstenliebe statt „lebensunwertes Leben“. Zum Schutz von suizidgefährdeten, kranken und alten Menschen und zur Verhinderung einer Entwicklung hin zur fremdbestimmten Euthanasie wie in Nachbarländern ist jede Mitwirkung an der Selbsttötung zu verbieten, auch die Beihilfe durch Ärzte, Pfleger und Angehörige. Die Palliativ-Versorgung und die Aufklärung der Öffentlichkeit darüber sind auszubauen.
Wir rufen auf, gemeinsam für ein Europa ohne Abtreibung und Euthanasie einzutreten. Dazu ist auf allen Ebenen ein Umdenken zugunsten von ungeborenen, kranken und alten Menschen erforderlich. Nur so ist allen Menschen ein Leben in Selbstbestimmung, Freiheit und Würde möglich. Gemeinsam für das Leben – immer.
Berliner Erklärung
