95 Neue Thesen für die abgefallenen evangelischen Christen. Das wäre die Chance für einen Neuanfang.

95 Thesen für heute
– Ein Geburtstagsgeschenk für unsere Kirche.
Aus Liebe zur Wahrheit und in dem Bestreben, diese zu ergründen, formulieren wir in Anlehnung – sowohl theologisch als z.T. auch sprachlich an Dr. Martin Luthers 95 Thesen, mit großem Respekt vor dem Reformator und in großer Demut, was uns selbst betrifft, das Folgende aus unserer Sicht, aktuell für die heutige Zeit. Da wir nicht überall anwesend sein können, bitten wir alle, die das Bedürfnis verspüren, sich uns persönlich verständlich zu machen, dies auf schriftliche oder elektronische Weise zu tun.
Wir, die Unterzeichner, sind uns unserer eigenen Fehlerhaftigkeit bewusst und sehen die folgenden Thesen als Diskussionsbeitrag, in dem wir nach bestem Wissen und Gewissen um die Wahrheit ringen. – Im Namen unseres Herrn Jesus Christus, Amen.
 
1. Da unser Herr und Meister Jesus Christus spricht: „Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben, niemand kommt zum Vater denn durch mich.“(Johannes 14,6), hat er gewollt, dass alle Menschen allein durch Christi Sühnetod und den Glauben an Ihn gerettet werden (Johannes 3,16).
2. Dieses Wort kann nicht im Sinne einer allgemeinen Religiosität – d.h. einem Glauben an eine höhere Macht, die durch irgendeine Religion oder Weltanschauung geprägt wird – verstanden werden.
3. Es bezieht sich nicht nur auf eine willkürliche Spiritualität oder Frömmigkeit, ja, eine solche wäre keine christliche, we
nn sie nicht durch den Glauben an den Sühnetod Jesu Christi gewirkt worden wäre.
4. Daher bleiben die Sündhaftigkeit des Menschen und der Zorn Gottes gegen jeden Menschen so lange bestehen, bis dieser zur wahren Herzensbuße gelangt ist, also bis zum Eingang in den Leib Christi durch Gnade und Glauben
(Johannes 3,36; Kolosser 1,18 – 23).
5. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und andere christliche Kirchen dürfen nicht die Notwendigkeit der Buße für unnötig erklären und ebenso wenig den Aufruf zur Buße auf Grund eigener, tragisch zu nennender Entscheidungen und kirchlicher Satzungen verschweigen.
6. Keine Kirche kann eine Schuld oder Sünde erlassen oder vergeben, es sei denn, dass sie diese von Christi Sühnetod her als erlassen und vergeben erklärt und bezeugt. Natürlich sollte sie deshalb stets das Evangelium von der Vergebung der Sünden verkündigen; wenn sie diesen Dienst missachtet, bleibt die Schuld bei den Menschen, denen sie es verschwiegen hat, ganz und gar bestehen. (Matthäus 28,18 – 20; Matthäus 18,18; Johannes 20,23)
7. Gott erlässt überhaupt keinem die Schuld, ohne ihn zugleich demütig in allem dem wahren Hohepriester Jesus Christus zu unterstellen. (Hebräer 7,17; Hebräer 4,14 – 5,9)
8. Die göttlichen Bestimmungen über Jesus als die Wahrheit sind für die Lebenden und Sterbenden heilsverbindlich; ihnen darf demgemäß nichts anderes verkündigt werden, da es dann ein falsches, ein „anderes Evangelium“ wäre, was diesen keinen geistlichen und ewigen Nutzen bringen würde (Galater 1,6 – 10).
9. Daher handelt der Heilige Geist, der durch Gottes Wort wirkt, uns gegenüber gut, wenn er uns im Zustand des geistlichen Todes unsere höchste Not und Verlorenheit aufzeigt (Johannes 16,7 – 11; Römer 10,17).
10. Unwissend und schlecht handeln diejenigen Hirten, die den Lebenden und Sterbenden die Begegnung mit Jesus
Christus für das letzte Gericht aufsparen (Johannes 5,22 – 24).
11. Die Meinung, dass man durch viele verschiedene Religionen und Weltanschauungen sowie durch jede Form pseudo-
christlicher Religiosität das Heil erlangen könne, ist ein Unkraut, das offenbar gesät worden ist, während die geistliche Leiterschaft der Kirche schlief.
12. Ursprünglich wurde den Menschen das Heil nicht vor, sondern nach ihrer Bekehrung zugesprochen, gleichsam als Vergewisserung ihrer Gotteskindschaft.
13. Die mit Christus in der Taufe Gestorbenen (Römer 6,4) werden durch die geistliche Wiedergeburt (Titus 3,5) von der Herrschaft der Sünde gelöst, und für religiöse Satzungen und das mosaische Gesetz sind sie schon tot (Römer 7,4), weil sie aus Gnade und nicht aus Werken gerechtfertigt und dadurch erlöst werden (Epheser 2,8 – 9).
14. Ist die Haltung eines Menschen und die Beziehung Gott gegenüber nicht geklärt, so bringt ihm das oftmals große Furcht oder er verliert sich in Gleichgültigkeit. Die Kirchen haben den Auftrag, die Menschen in diesem Zustand nicht im Stich zu lassen.
15. Diese Furcht und dieser Schrecken wie auch die Gleichgültigkeit sind Anzeichen für die berechtigte Angst oder auch die Flucht vor dem Gericht Gottes; darum brauchen die Menschen nicht den trügerischen Schleier eines falschen Friedens, sondern das Evangelium der Versöhnung für Sünder, die allein durch Jesus Christus gewirkt werden kann.
16. Nach biblischem Zeugnis gibt es eine Unterscheidung nach dem Tod, eine ewige Trennung zwischen Himmel und Hölle, zwischen Rettung und Verlorensein (Offenbarung 20,11 – 15).
17. Offensichtlich haben daher die Menschen überall auf der Erde die Verkündigung des Gerichts Gottes genauso nötig, wie die Verkündigung der Liebe Gottes.
18. Offensichtlich ist es auch, dass weder durch Vernunft – , noch Schriftgründe erwiesen werden kann, dass Menschen sich außerhalb des Zustandes befinden können, in dem sie auf die vor Gott gültige Sühne durch das Opferblut Jesu Christi – als dem Lamm Gottes, das der Welt Sünde trägt‘ – angewiesen wären. (Johannes 1,29)
19. Offensichtlich ist auch dieses nicht erwiesen, dass alle Menschen sich ihrer Erlösungsbedürftigkeit bewusst und gewiss sind, wenngleich sich das Wort Gottes an dieser Stelle unmissverständlich ausdrückt (Römer 3,23 – 24).
20. Daher meint die Bibel mit der vollkommenen Vergebung aller Sünden nicht einfach den Erlass sämtlicher Strafen aller Menschen, sondern nur derjenigen, die sich auf den Kreuzestod und die Auferstehung Jesu Christi im Glauben berufen (Römer 3,21 – 22)………..https://bekenntnis95.wordpress.com/startseite/

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