Scheinbar ist uns alles egal.
Der Tod war immer schon ein Meister aus Deutschland, die höchstgerichtliche Unterstützung ist nur ein Teil davon. “Die Kultivierung des Suizids” ist ein Affront gegen den Schöpfer und Erhalter des Lebens!
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 26. Februar 2020 das vom Bundestag 2015 beschlossene Verbot der „geschäftsmäßigen“ Suizidbeihilfe aufgehoben und § 217 StGB für verfassungswidrig erklärt. Es hat aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Artikel 2, Absatz 2, und der Gewährleistung der Menschenwürde in Artikel 1, Absatz 1 GG, ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ abgeleitet. Dieses Recht schließe, so das Gericht, die Freiheit ein, die von Sterbehilfevereinen angebotene Hilfe zum Suizid in Anspruch zu nehmen. Dem Gesetzgeber sei es zwar nicht verwehrt, die Suizidbeihilfe zu „regulieren“, aber er dürfe durch solche Regulierungen nicht das Recht auf Selbsttötung obsolet machen. Dieses Recht dürfe deshalb auch nicht von materiellen Kriterien wie dem Vorliegen einer unheilbaren Erkrankung abhängig gemacht werden.
Das Bundesverfassungsgericht geht mit diesem Urteil weit über alle bisher bekannten Legalisierungen der Suizidbeihilfe in den Niederlanden, Belgien, Kanada oder dem US-amerikanischen Bundesstaat Oregon hinaus. In diesen Staaten ist die Suizidbeihilfe immer noch an materielle Kriterien gebunden.
Das Urteil hat erhebliche Konsequenzen:
Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben steht in Deutschland nun auch dem Schüler zu, der durchs Abitur fiel oder sich unglücklich verliebt hat, dem Ehemann, der von seiner Frau verlassen wurde, dem Geschäftsmann, der Pleite machte, oder dem Häftling, der zu „lebenslang“ verurteilt wurde. Der Staat habe kein Recht, „die einem individuellen Suizidentschluss zugrundeliegenden Motive…einer Beurteilung nach Maßstäben objektiver Vernünftigkeit“ zu unterziehen. Im Widerspruch dazu erlaubt ihm das Urteil aber dann doch, bei der zugestandenen „Regulierung“ „Anforderungen an den Nachweis der Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit eines Selbsttötungswillens“ zu stellen. Manfred Spieker Professor für Christliche Sozialwissenschaften.
„Die Tragik des modernen Menschen ist nicht, dass er immer weniger über den Sinn des Lebens des eigenen Lebens weiß, sondern dass ihn das immer weniger stört.“ Vaclav Havel
