Berlins Regierender Bürgermeister Wegner will Artikel 3 des Grundgesetzes um den Aspekt der sexuellen Identität erweitern.

Auch Daniel Günther in Schleswig-Holstein und Hendrik Wüst in NRW bekennen sich zur Reform des Artikel 3 Grundgesetz. Herrlich das sowas von der CDU kommt. Wenn so etwas erst einmal im Grundgesetz steht, weiß man nicht, was die Justiz damit anstellt. Ich möchte daran erinnern, dass für gläubige Juden und Christen homosexuelle Geschlechtsakte Sünde sind und zwar IMMER, egal ob sie in einer monogamen Beziehung gelebt werden oder nicht. Das ergibt sich aus der Torah, dem Gesetz des Mose, 3. Mose 18, einem Abschnitt, der für Juden und Christen gleichermaßen verbindlich ist (mit Ausnahme der damit verbundenen Strafbestimmungen, die von Jesus persönlich abgeschafft wurden). Für orthodoxe Juden und gläubige Christen ist das nicht verhandelbar. Das hat zur Folge, dass gläubige Juden und Christen nicht an Handlungen teilnehmen werden, die solches Verhalten befördern oder gutheißen, z. B. Hochzeitstorte backen oder Fotos schießen oder einem Kollegen gratulieren zu einer Schwulenhochzeit. Es muss sichergestellt werden, dass es ein Recht gibt, so etwas nicht gut finden zu müssen und das auch öffentlich sagen zu dürfen. Wenn Pädophile, Tür und Tor geöffnet wird. Willkommen im besten Deutschland aller Zeiten.

Der Weg der Christen wird schmaler.

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