Dr. Gassmann gewinnt Gerichtsprozeß gegen Google

Vielen bibeltreuen Christen im deutschsprachigen Europa ist der evangelikale Theologe Dr. Lothar Gassmann (siehe Foto) bekannt. Nicht nur durch seine Präsenz-Vorträge und Bücher, sondern auch durch seine Internet-Beiträge, die schon millionenfach angeklickt wurden.Immer wieder erleben nicht nur Gassmann, sondern auch andere „kritische Geister“, dass ihre Beiträge auf dem YouTube-Kanal, der zum amerikanischen Medienkonzern Google gehört, ohne Begründung aus dem Programm geworfen werden.Als Google Anfang des Jahres drei Mal Gassmanns „Rede für die Freiheit“ auf YouTube ohne nähere Begründung abschaltete, strengte der Pforzheimer Theologe ein Gerichtsverfahren gegen Google an, dessen Europa-Sitz sich in Irland befindet.

Gassmann engagierte für dieses Vorhaben den prominenten Medienanwalt Joachim Steinhöfel. Der erwirkte vor dem Landgericht Karlsruhe, dass Google fortan keinen Beitrag auf YouTube mehr löschen darf, ohne vorher dem Nutzer explizit mitzuteilen, warum der Beitrag auf dem Video-Kanal nicht mehr zur Verfügung stehen darf.Das umfasst auch Warnungen, die YouTube an Nutzer ausspricht, ohne zu begründen, warum.Diese selbstherrliche Praxis von Google, ohne Begründung Warnungen auszusprechen und Löschungen vorzunehmen, wurde jetzt erstmals in Deutschland gerichtlich untersagt und gilt für alle Fälle als juristisch wegweisend.Wie der Rechtsbeistand von Google Ireland Limited mitteilte, akzeptiere Google das Karlsruher Urteil.Mit diesem sensationellen Urteil hat Gassmann im Alleingang einen ganz wesentlichen Punkt für die Meinungsfreiheit – auch im Internet – in Deutschland erstritten. (Der evangelikale Pressedienst TOPIC)

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