Zwei Berliner Frauenärztinnen wegen “Abtreibungswerbung” verurteilt.

Wer wäre schon gerne abgetrieben worden? Mit ein wenig Empathie ist die Entscheidung in dieser Frage ganz einfach. Alle Menschen leben gerne, besonders auch die ungeborenen Kinder. Man muss einfach festhalten, dass die hohe Zahl der Abtreibungen noch nie so umstritten war wie heute. Das Beratungsgesetz der Bundesregierung hat hier versagt, wenn man davon ausgeht, dass die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche zurück gehen sollte. Das Gegenteil ist eingetreten. Soweit ich weiss, sind alle Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen für interessierte Frauen verfügbar. Andererseits scheint mir Werbung für das Austragen von Babys nicht illegal zu sein. Vielleicht eine Chance. Ale Abtreibungsfantiker wurden von ihren Müttern ausgetragen. Dafür sollten sie Gott danken und umdenken.

Zellklumpen oder Mensch?
– MIT 6 WOCHEN nimmt das Kind bereits erste Informationen aus seiner kleinen Umgebung auf: die Lage in der Gebärmutter, den Druck auf den Körper, die Temperaturunterschiede. Das Kind, in seiner Hockstellung gemessen, ist 12mm groß
– MIT 7 WOCHEN sind alle Organe vorhanden. Es entwickelt sich nichts Neues mehr. Das Kind ist 21 mm groß. Es braucht nur noch Nahrung und Zeit, um zu wachsen und zu reifen.
– MIT 8 WOCHEN hat das Kind seine eigenen unverwechselbaren Fingerabdrücke, die es sein ganzes Leben behalten wird. Von diesem Alter an nennt man einen ungeborenen Menschen Fötus oder Kleinstkind.
– MIT 9 WOCHEN ist das Kleinstkind körperlich voll ausgebildet. Es versucht zu greifen, wenn seine Handfläche berührt wird. Um Störungen zu vermeiden, kann es den Kopf wegdrehen. Die Finger zeigen zarte
Fingernägel. Hände, Arme und Beine werden bewegt. Bei Berührung der Wangen und Lippen zuckt das Kind, als wolle es lächeln.
– MIT 22 TAGEN beginnt das Herz des ungeborenen Kindes zu schlagen. Zu diesem Zeitpunkt erfährt die Mutter durch Ausbleiben derRegelblutung, daß sie schwanger ist. Das Kind hat nach seiner Wanderung durch den
Eileiter die Gebärmutter erreicht und sich darin eingenistet (Nidation).
– MIT 28 TAGEN ist der winzige Mensch 4,2 mm groß:
Alle Organsysteme sind angelegt.

Arzt Dr. med. Georg Pessel:
Wenn man wie ich erlebt hat, daß der intakte, etwa vier bis fünf Zentimeter lange Körper des Ungeborenen mit einem Teil der Gebärmutter-Hautschicht ans Tageslicht befördert wird und plötzlich in der Nierenschale vor einem liegt, so weiß man, daß es sich bei diesem Tun um die Tötung eines Menschen handelt.
Der Embryo, dem man auch im zweiten und dritten Schwangerschaftsmonat schon deutlich ansieht, daß er ein Menschlein ist, schlägt für einige Sekunden voller Verzweiflung über das ihm widerfahrene Schicksal mit seinen Gliedern um sich, macht mit der Mundspalte
vergebliche Atmungsversuche, ehe sein eben noch rosiger Körper leichenblaß wird, ein Zittern über ihn geht, sein Herz aufhört zu schlagen und er seine Ärmchen und Beinchen zum letzten Male ausstreckt.

Der Gynäkologe Dr. Bernard Nathanson war zwei Jahre lang Direktor der größten Abtreibungsklinik der Welt in New York. Nach 75.000 Abtreibungen gab er seine Tätigkeit auf und bekennt: “Als Wissenschaftler weiß ich – ich glaube nicht, ich weiß – daß das menschliche Leben bei der Empfängnis beginnt. Obwohl ich formal nicht religiös bin, glaube ich von ganzem Herzen, daß es eine göttliche Existenz gibt, die von uns verlangt, diesem unendlich traurigen und unsagbar schändlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein endgültiges und unwiderrufliches ‘Halt’ zu gebieten. In seinem Film “Der stumme Schrei” zeigt Dr. Nathanson eine Abtreibung durch die Absaugmethode.

Das ungeborene Baby erlebt seinen Tod mit:
Das Kind hat Todesangst und Schmerzen, wenn ihm das Leben genommen wird. Bereits am 28. Tag existiert der Nervus trigeminus mit allen drei Ästen im Gesichtsbereich. In der 6. Woche sind in den Händen feine Nerven-Endigungen nachweisbar, wie sie für schmerzleitende Fasern charakteristisch sind. Ultraschall-Aufzeichnungen zeigen, wie der Puls des
Kindes auf 200 schnellt in dem Augenblick, da der Mutterleib gewaltsam geöffnet wird.

Abtreibung an sich:
Bei der Ausschabung wird der Gebärmutterhals mit Metallstiften erweitert, damit der Arzt mit den Instrumenten in die Gebärmutter eindringen kann.Die Abort-Zange ergreift das Kind und zieht es aus der Gebärmutter heraus. Dabei wird es in Stücke gerissen.
Sind alle Kindsteile entfernt, wird die Gebärmutter mit einer Curette — einem stumpfen Schabeisen—ausgekratzt. Krankenpfleger setzen die
einzelnen Körperteile wieder zusammen, um sie auf Vollständigkeit zu prüfen und sicherzustellen, daß die Gebärmutter leer ist.Trotzdem kommt es in vielen Fällen zu Infektionen, Komplikationen und gesundheitlichen Schäden der Mutter.

Die Absaug-Methode ist die häufigste Form der Abtreibung. Durch den erweiterten Muttermund führt der Arzt einen flexiblen Plastikschlauch in die Gebärmutter ein. Das Kind wird durch einen starken Sog – zehn- bis dreißigfache Kraft eines Staubsaugers – in Stücke gerissen. Zuerst werden die Arme und Beine vom Körper getrennt, dann der Rumpf vom Kopf. Da der Kopf zu groß ist, um durch den Plastikschlauch zu passen, knackt ihn der Arzt mit Spezialinstrumenten wie eine Nuß und saugt die Bruchstücke einzeln ab in ein Gefäß. Der zerfetzte Körper des Kindes wird zum
Verbrennungsofen gegeben.

Bei der Prostaglandin-Hormon-Methode wird das Medikament in die Gebärmutter-Muskulatur gespritzt. Es löst Geburtswehen aus. Das Kind wird, wenn es die Belastung der Wehen übersteht, lebend geboren und dann dem Tod überlassen. Eine Krankenschwester schüttete ihr Herz aus: “lhr müßtet mal meine Arbeit tun, dann wüßtet ihr, daß Ungeborene
keine Zellklumpen sind. Es kommt vor, daß Kinder oft Stunden nach dem Eingriff in Abfallbehältern noch zucken und wimmern.”

Bei der Hysterotomie, dem “Kaiserschnitt” werden der Leib und die Gebärmutter der Frau chirurgisch geöffnet. Das Kind wird aus der
Gebärmutterhöhle gehoben und – weggeworfen. Fast alle Kinder kommen lebend zur Welt. Sie werden nach der Entbindung getötet (Atemlähmungs-Spritze, Ersticken) oder unversorgt liegen gelassen, bis sie – oft nach
stundenlangem Todeskampf—gestorben sind.

Aus den Leitsätzen des Bundesverfassungsgerichtes:

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hat in Artikel 2 festgelegt:

“Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.”
“Das gilt ausdrücklich auch für die ungeborenen Menschen.”

Deshalb stellt das Bundesverfassungsgericht in den Leitsätzen zum Urteil des Zweiten Senats vom 28.05.1993 fest:

Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen, menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet.
Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter. Ein solcher Schutz ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber ihr einen
Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbietet und ihr damit die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegt, das Kind auszutragen. Das grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs und die grundsätzliche Pflicht zum Austragen des Kindes sind zwei untrennbar
verbundene Elemente des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes.

Wenn Abtreibung kein Mord wäre, wäre es eher kein Mord, wenn man einen Menschen egal welchen Alters im Schlaf umbringt, oder vorher betäubt, dass er davon nichts merkt. Das ungeborene Baby merkt im Gegensatz zur schlafenden, bewusstlosen Person, dass es gerade
umgebracht wird.

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