“Das Verbot von Präsenzgottesdiensten in Lage während der Corona-Pandemie war rechtswidrig. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Minden hervor.
Hintergrund: Im März 2021 hatte der Rat der Stadt ein generelles Verbot von Präsenzgottesdiensten an den Osterfeiertagen erlassen. Grund war eine hohe Zahl von positiven Corona-Testergebnissen bei Mitgliedern einer freikirchlichen Gemeinde. Gegen das Verbot hatte eine andere freikirchliche Gemeinde, die Bibelgemeinde Lage, einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt, der aber abgelehnt wurde.
Im Hauptsacheverfahren gab das Gericht den Klägern jetzt jedoch recht. Durch das Verbot habe die Stadt die Religionsfreiheit verletzt. Die Maßnahme sei unverhältnismäßig und nicht vom Infektionsschutzgesetz gedeckt gewesen. Das Verbot von Gottesdiensten sei grundsätzlich ein besonders schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit, erklärten die Richter. Sie beanstandeten vor allem, dass die Verfügung der Stadt keine Ausnahmen vorsah, etwa für Gemeinden mit effektiven Corona-Schutzkonzepten.” (IDEA)