Lebensschutz am Himmel und auf Erden

So Schizophren können Richter sein.

ali

Flugzeugpassagiere dürfen nicht getötet werden – Babys schon. Ein
Sicherheitsgesetz für den Mutterleib fordert Marcus Mockler in einem
idea-Kommentar.

 Das Bundesverfassungsgericht meint es gut mit
uns. Wenn wir in einem entführten Flugzeug sitzen, das von Terroristen
als Waffe eingesetzt werden soll – ähnlich wie am 11. September 2001 in
New York –, dann darf das Militär unser Flugzeug nicht abschießen.

Einstimmig haben die höchsten Richter entschieden, dass es
„schlechterdings unvorstellbar“ sei, auf der Grundlage einer
gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen in einer derart
hilflosen Lage vorsätzlich zu töten. Hier werde über das Leben
„tatunbeteiligter“ Menschen verfügt.

Unschuldig und in hilfloser Lage

Unschuldige Menschen in hilfloser Lage, die im angenommenen Notfall
getötet werden sollen, gibt es auch auf Erden. Sie leben ein paar
Monate im Bauch ihrer Mutter – und werden als eine derartige Bedrohung
empfunden, dass man sie per Abtreibung eliminiert. Manche sind
behindert, manche künden sich in einer für die Eltern schwierigen Phase
an, manche sind einfach auch nur unbequem.

Aber für alle diese Kinder gilt: Sie sind unschuldig, sie sind hilflos,
und sie können für den Zeitpunkt und die Umstände, unter denen sie
gezeugt wurden, rein gar nichts. Warum aber stellt es der Staat der
Mutter frei, dieses Kind ohne Begründung nach einer Pflichtberatung
töten zu lassen?

Sicherheitsgesetz für den Mutterleib

Natürlich gibt es auch einen Unterschied zum Urteil des
Bundesverfassungsgerichts: Die Richter beziehen sich auf das Handeln
des Staates, der durch sein Militär nicht das Leben wehrloser
Flugzeugpassagiere vernichten darf. Bei der Abtreibung geht es um
Handlungen von Privatpersonen – von Eltern und Ärzten. In der Sache
ändert das aber nichts: Für die Babys spielt es schließlich keine
Rolle, ob sie von staatlicher oder privater Hand zerfetzt werden.

Das gute und richtige Urteil von Karlsruhe zeigt in diesem Licht einmal
mehr, wie weit wir uns vom Lebensschutz bereits entfernt haben. Denn
während der Abschuss eines Terroristenflugzeugs über deutschem Boden
bislang rein hypothetisch ist, verlieren Jahr für Jahr offiziell
130.000 Ungeborene – in Wahrheit wahrscheinlich doppelt so viele –
durch Abtreibung ihr Leben. Viel dringender als ein
Luftsicherheitsgesetz brauchen wir jetzt ein Sicherheitsgesetz für den
Mutterleib.

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