“Paris Hilton schwebt im Mama-Glück. Ihr kleiner Sohn Phoenix kam im Januar mithilfe einer Leihmutter zur Welt, ist jetzt das Ein und Alles der 42-Jährigen und ihres Ehemannes Carter Reum (42).
Was bislang niemand wusste: Mit Anfang 20 war Paris schwanger, hat ihr Baby damals aber abgetrieben.
Das verriet die Millionenerbin jetzt erstmals im Interview mit der Zeitschrift „Glamour“.
„Ich war ein Kind und noch nicht bereit dafür“, erklärte Paris Hilton ihre damalige Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch. Von wem sie damals schwanger war, sagte Hilton nicht. Ihre Abtreibung sei immer etwas gewesen, „worüber ich nicht sprechen wollte“, so die 42-Jährige. „Weil es so viel Scham gab.“
Doch jetzt, wo sich Paris Hilton auch öffentlich für die Abtreibungsrechte von Frauen einsetzt, will sie ihre persönliche Story teilen; ihre Berühmtheit nutzen, um auf das Thema aufmerksam zu machen.” Bild.de
“Die Tötung der Frucht im Mutterleib ist Verletzung des dem werdenden Leben von Gott verliehenen Lebensrechtes. Die Erörterung der Frage, ob es sich hier schon um einen Menschen handele oder nicht, verwirrt nur die einfachen Tatsache, daß Gott hier jedenfalls einen Menschen schaffen wollte und daß diesem werdenden Menschen vorsätzlich das Leben genommen worden ist. Das aber ist nichts anderes als Mord.
Daß die Motive, die zu einer derartigen Tat führen, sehr verschieden sind, ja daß dort, wo es sich um eine Tat der Verzweiflung in höchster menschlicher oder wirtschaftlicher Verlassenheit und Not handelt, die Schuld oft mehr auf die Gemeinschaft als auf den einzelnen fällt, daß schließlich gerade in diesem Punkt Geld sehr viel Leichtfertigkeit zu vertuschen vermag, während gerade bei den Armen auch die schwer abgerungene Tat leichter ans Licht kommt, dies alles berührt unzweifelhaft das persönliche und seelsorgerische Verhalten gegenüber den Betroffenen ganz entscheidend, es vermag aber an dem Tatbestand des Mordes nichts zu ändern.” Dietrich Bonhoeffer, Ethik, 8. Auflage, München 1975, Seite 187

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Wie GOTT über ABTREIBUNG denkt | Spezial-Video
Nach einer emotionalen Debatte kippt der deutsche Bundestag das Werbeverbot für Abtreibungen. Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches wird gestrichen. Somit können Ärztinnen und Ärzte demnächst Informationen über Schwangerschaftsabbrüche veröffentlichen, ohne hierfür strafrechtlich belangt zu werden. Wie denkt der Arzt der Ärzte über das Thema?